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2026-03-01 21:09:31 +00:00

516 B

GWGMELDV

Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes


Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.