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# § 32 Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus:
1.der Zwischenprüfung,
2.den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,
3.den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie
4.der Abschlussprüfung.