# § 32 Laufbahnprüfung Die Laufbahnprüfung besteht aus: 1.der Zwischenprüfung, 2.den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung, 3.den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie 4.der Abschlussprüfung.