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§ 32 Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus: 1.der Zwischenprüfung, 2.den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung, 3.den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie 4.der Abschlussprüfung.