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2026-08-16 06:30:22 +00:00

449 B

§ 31 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“, 2.„Anwenden des digitalen Informationsmodells“, 3.„Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“ sowie 4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.