# § 31 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“, 2.„Anwenden des digitalen Informationsmodells“, 3.„Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“ sowie 4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.