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# § 31 Lehrgänge
Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Lehrgängen:
1.Einführungslehrgang,
2.Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“,
3.Lehrgang „Datenverarbeitung“ und
4.Abschlusslehrgang.