# § 31 Lehrgänge Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Lehrgängen: 1.Einführungslehrgang, 2.Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“, 3.Lehrgang „Datenverarbeitung“ und 4.Abschlusslehrgang.