12 lines
418 B
Markdown
12 lines
418 B
Markdown
# § 15 Struktur des Prüfungsteils
|
|
|
|
(1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte:
|
|
1.Berufsausbildung und
|
|
2.Mitarbeiterführung.
|
|
|
|
(2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet
|
|
1.eine praktische Prüfung nach § 16 und
|
|
2.eine schriftliche Prüfung nach § 17.
|
|
|
|
(3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 18.
|