6 lines
200 B
Markdown
6 lines
200 B
Markdown
# § 4 Ausbildungsbehörden
|
|
|
|
Ausbildungsbehörden sind
|
|
1.die Dienstbehörde und
|
|
2.andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörde bestimmt worden sind.
|