MDBNDVERFSCHVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Vorbereitungsdienst
- § 2 Ausbildungsziele
- § 3 Dienstbehörde
- § 4 Ausbildungsbehörden
- § 5 Dienstaufsicht
- § 6 Erholungsurlaub
- § 7 Nachteilsausgleich
- § 8 Bewertung der Leistungen in der Ausbildung und in den Prüfungen
- § 9 Prüfende
- § 10 Abweichende Bewertungen
- § 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 12 Auswahlkommission
- § 13 Teile des Auswahlverfahrens
- § 14 Festlegungen der Dienstbehörde
- § 15 Schriftlicher Teil
- § 16 Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge
- § 17 Zulassung zum mündlichen Teil
- § 18 Mündlicher Teil
- § 19 Bestehen des mündlichen Teils
- § 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
- § 21 Täuschung
- § 22 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 23 Lehrplan
- § 24 Leistungstests
- § 25 Fernbleiben und Rücktritt von Leistungstests
- § 26 Täuschung und Ordnungsverstoß bei Leistungstests
- § 27 Lehrgebiete
- § 28 Organisation und Durchführung
- § 29 Leistungstests
- § 30 Zeugnis über die Leistungstests, Rangpunktzahl der Leistungstests
- § 31 Gliederung, Organisation und Durchführung
- § 32 Ausbildungsleitung
- § 33 Ausbildende
- § 34 Praktikumsordnung
- § 35 Ausbildungsplan für die Praktika
- § 36 Bewertung der Praktika
- § 37 Leistungstests
- § 38 Zeugnis über die Praktika und über die Leistungstests, Rangpunktzahl der Praktika und der Leistungstests
- § 39 Organisation und Durchführung
- § 40 Bestellung von Prüfenden
- § 41 Zweck
- § 42 Gegenstand und Durchführung der Zwischenprüfung
- § 43 Prüfende für die Zwischenprüfung
- § 44 Rangpunktzahl der Zwischenprüfung
- § 45 Bestehen der Zwischenprüfung
- § 46 Zwischenprüfungszeugnis
- § 47 Bescheid über die nichtbestandene Zwischenprüfung
- § 48 Wiederholung der Zwischenprüfung
- § 49 Bestandteile der Laufbahnprüfung
- § 50 Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 51 Prüfende für die schriftliche Abschlussprüfung
- § 52 Rangpunktzahl der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 53 Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 54 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 55 Bekanntgabe der bisherigen Ergebnisse der Laufbahnprüfung
- § 56 Prüfungskommission
- § 57 Gegenstand und Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 58 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der mündlichen Abschlussprüfung
- § 59 Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Abschlussprüfung
- § 60 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 61 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 62 Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
- § 63 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 64 Abschlusszeugnis
- § 65 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
- § 66 Fernbleiben und Rücktritt von einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
- § 67 Täuschung und Ordnungsverstoß bei Prüfungen
- § 68 Prüfungsakte und Einsichtnahme
- § 69 Entscheidung über Widersprüche
- § 70 Übergangsvorschriften