4 lines
224 B
Markdown
4 lines
224 B
Markdown
# § 1 Vorbereitungsdienst
|
|
|
|
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes.
|