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lawgit/laws_md/garbbano/§20.md

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# § 20 Zusätzliche Bauvorlagen
Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:
1.die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen,
2.die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,
3.die CO-Warnanlagen,
4.die Lüftungsanlagen,
5.die Sicherheitsbeleuchtung.