# § 20 Zusätzliche Bauvorlagen Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über: 1.die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen, 2.die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen, 3.die CO-Warnanlagen, 4.die Lüftungsanlagen, 5.die Sicherheitsbeleuchtung.