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2026-05-06 21:05:41 +00:00

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# ZENSG_2021
**Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus](§1.md)
- [§ 2 Begriffsbestimmungen](§2.md)
- [§ 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung](§3.md)
- [§ 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung](§4.md)
- [§ 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden](§5.md)
- [§ 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale](§6.md)
- [§ 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden](§7.md)
- [§ 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit](§8.md)
- [§ 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung](§9.md)
- [§ 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung](§10.md)
- [§ 11 Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis](§11.md)
- [§ 12 Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis](§12.md)
- [§ 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis](§13.md)
- [§ 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen](§14.md)
- [§ 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen](§15.md)
- [§ 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen](§16.md)
- [§ 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen](§17.md)
- [§ 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen](§18.md)
- [§ 19 Weitere Erhebungsstellen](§19.md)
- [§ 20 Erhebungsbeauftragte](§20.md)
- [§ 21 Mehrfachfallprüfung](§21.md)
- [§ 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung](§22.md)
- [§ 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung](§23.md)
- [§ 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung](§24.md)
- [§ 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis](§25.md)
- [§ 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen](§26.md)
- [§ 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit](§27.md)
- [§ 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten](§28.md)
- [§ 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28](§29.md)
- [§ 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung](§30.md)
- [§ 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale](§31.md)
- [§ 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände](§32.md)
- [§ 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben](§33.md)
- [§ 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder](§34.md)
- [§ 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt](§35.md)
- [§ 36 Finanzzuweisung](§36.md)
- [§ 36 Verordnungsermächtigung](§36.md)
- [§ 37 Inkrafttreten](§37.md)