# ZENSG_2021 **Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus](§1.md) - [§ 2 Begriffsbestimmungen](§2.md) - [§ 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung](§3.md) - [§ 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung](§4.md) - [§ 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden](§5.md) - [§ 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale](§6.md) - [§ 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden](§7.md) - [§ 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit](§8.md) - [§ 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung](§9.md) - [§ 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung](§10.md) - [§ 11 Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis](§11.md) - [§ 12 Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis](§12.md) - [§ 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis](§13.md) - [§ 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen](§14.md) - [§ 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen](§15.md) - [§ 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen](§16.md) - [§ 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen](§17.md) - [§ 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen](§18.md) - [§ 19 Weitere Erhebungsstellen](§19.md) - [§ 20 Erhebungsbeauftragte](§20.md) - [§ 21 Mehrfachfallprüfung](§21.md) - [§ 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung](§22.md) - [§ 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung](§23.md) - [§ 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung](§24.md) - [§ 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis](§25.md) - [§ 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen](§26.md) - [§ 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit](§27.md) - [§ 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten](§28.md) - [§ 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28](§29.md) - [§ 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung](§30.md) - [§ 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale](§31.md) - [§ 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände](§32.md) - [§ 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben](§33.md) - [§ 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder](§34.md) - [§ 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt](§35.md) - [§ 36 Finanzzuweisung](§36.md) - [§ 36 Verordnungsermächtigung](§36.md) - [§ 37 Inkrafttreten](§37.md)