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# § 20 Hauptzollamt Karlsruhe
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Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für
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1.die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
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2.die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.
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