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# § 20 Hauptzollamt Karlsruhe
Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
2.die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.