335 B
335 B
§ 20 Hauptzollamt Karlsruhe
Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für 1.die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie 2.die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.