GKRIMDVDV_2020
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Vorbereitungsdienste
- § 2 Dienstbehörde
- § 3 Dienstaufsicht
- § 4 Erholungsurlaub
- § 5 Bewertung von Prüfungsleistungen
- § 6 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 6 Teile des Auswahlverfahrens
- § 6 Festlegungen der Dienstbehörde
- § 6 Schriftlicher Teil
- § 6 Zulassung zum mündlichen Teil
- § 6 Mündlicher Teil
- § 6 Zulassung zur Prüfung der körperlichen Tauglichkeit
- § 6 Prüfung der körperlichen Tauglichkeit
- § 6 Gesamtergebnis und Wiederholungsmöglichkeit
- § 6 Täuschung
- § 7 Auswahlkommission
- § 8 Einstellung
- § 9 Ziel des Studiums
- § 10 Dauer des Studiums
- § 11 Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht
- § 12 Verteilung und Inhalt der Module
- § 13 Durchführungsort
- § 14 Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien
- § 15 Ausbildungsplan für die Module der praxisintegrierenden Studien
- § 16 Ausbildungsverantwortliche für die Module der praxisintegrierenden Studien
- § 17 Durchführung und Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen
- § 18 Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen
- § 18 Prüfung im Polizeitraining
- § 18 Wiederholung von Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen
- § 19 Zweck der Laufbahnprüfung
- § 20 Bestandteile der Laufbahnprüfung
- § 21 Prüfungsamt der Laufbahnprüfung
- § 22 Module mit Modulprüfungen
- § 23 Modulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten
- § 24 Zwischenprüfung und Bescheinigung über die Zwischenprüfung
- § 25 Modulprüfungen in den praxisintegrierenden Studien
- § 26 Prüfende für die Modulprüfungen
- § 27 Bestehen einer Modulprüfung
- § 28 Wiederholung von Modulprüfungen
- § 29 Bestandteile der Bachelorarbeit
- § 30 Zweck der Thesis
- § 31 Thema der Thesis
- § 32 Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Thesis
- § 33 Prüfende für die Thesis und Bewertung der Thesis
- § 34 Betreuung bei Anfertigung der Thesis und Durchführungsort
- § 35 Freistellung vom Dienst
- § 36 Vorgaben für die Form der Thesis
- § 37 Abgabe der Thesis
- § 38 Bestehen der Thesis
- § 39 Wiederholung der Thesis
- § 40 Zulassung zur Verteidigung
- § 41 Termin für die Verteidigung
- § 42 Prüfungskommission
- § 43 Durchführung und Bestandteile der Verteidigung
- § 44 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Verteidigung
- § 45 Protokoll über die Verteidigung
- § 46 Bewertung der Verteidigung
- § 47 Bestehen der Verteidigung
- § 48 Wiederholung der Verteidigung
- § 49 Rangpunktzahl und Note der Bachelorarbeit
- § 50 Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 51 Akademischer Grad
- § 52 Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und Gesamtnote
- § 53 Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen
- § 54 Abschlusszeugnis und Diploma Supplement
- § 55 Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- § 56 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- § 57 Voraussetzungen für die Anerkennung
- § 58 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 58 Ausgestaltung des Auswahlverfahrens
- § 59 Einstellung
- § 60 Ziel der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Dauer
- § 61 Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
- § 62 Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
- § 63 Verteilung und Inhalt der Module
- § 64 Durchführungsort
- § 65 Dienstliche Beurteilung für das Modul 4
- § 66 Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
- § 67 Prüfung im Polizeitraining
- § 67 Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining
- § 68 Prüfungsamt
- § 69 Module mit Modulprüfungen
- § 70 Zeitpunkt der Modulprüfung
- § 71 Klausur
- § 72 Kennzeichnung der Klausuren
- § 73 Prüfende für die Klausuren
- § 74 Bestehen einer Modulprüfung
- § 75 Wiederholung von Modulprüfungen
- § 76 Prüfungsamt
- § 77 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 78 Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 79 Prüfungskommission
- § 80 Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 81 Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
- § 82 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 83 Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 84 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 85 Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 86 Erfolgreiche Teilnahme an der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
- § 87 Rangpunktzahl der kriminalpolizei- fachlichen Qualifizierung und Gesamtnote
- § 88 Abschlusszeugnis
- § 89 Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen
- § 90 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- § 91 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 92 Ausgestaltung des Auswahlverfahrens
- § 93 Einstellung
- § 94 Ziel der Qualifizierungsmaßnahme
- § 95 Dauer der Qualifizierungsmaßnahme
- § 96 Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
- § 97 Gliederung der Qualifizierungsmaßnahme
- § 98 Verteilung und Inhalt der Module
- § 99 Durchführungsort
- § 100 Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
- § 101 Prüfung im Polizeitraining
- § 101 Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining
- § 101 Dienstliche Beurteilung
- § 102 Prüfungsamt
- § 103 Module mit Modulprüfungen
- § 104 Zeitpunkt der Modulprüfungen
- § 105 Klausur
- § 106 Kennzeichnung der Klausuren
- § 107 Prüfende für die Klausuren
- § 108 Bestehen einer Modulprüfung
- § 109 Wiederholung von Modulprüfungen
- § 110 Prüfungsamt
- § 111 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 112 Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 113 Prüfungskommission
- § 114 Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 115 Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
- § 116 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 117 Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 118 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 119 Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 120 Erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme
- § 121 Rangpunktzahl der Qualifizierungsmaßnahme und Gesamtnote
- § 122 Abschlusszeugnis
- § 123 Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen
- § 124 Prüfungsakten und Einsichtnahme
- § 125 Verhinderung bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
- § 126 Ordnungsverstöße bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
- § 127 Übergangsvorschrift