154 B
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§ 40 Zulassung zur Verteidigung
Zur Verteidigung der Thesis wird zugelassen, wer 1.die Thesis bestanden hat und 2.alle Modulprüfungen bestanden hat.
Zur Verteidigung der Thesis wird zugelassen, wer 1.die Thesis bestanden hat und 2.alle Modulprüfungen bestanden hat.