9.9 KiB
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BINSCHPERSV
Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung
- § 4 Zuständige Behörde
- § 5 Identitätsnachweis
- § 6 Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
- § 7 Übersetzungen
- § 8 Gebühren und Auslagen
- § 9 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene
- § 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal
- § 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
- § 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
- § 13 Amtlicher Berechtigungsschein
- § 14 Befreiungsmöglichkeiten
- § 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
- § 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen
- § 17 Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal
- § 18 Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister
- § 19 Abhandengekommene Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher
- § 20 Medizinische Tauglichkeit
- § 21 Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
- § 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
- § 23 Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen
- § 24 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen
- § 25 Fahrzeit
- § 26 Nachweis der Fahrzeiten
- § 27 Anerkennung von Fahrzeit
- § 28 Schifferdienstbuch
- § 29 Decksleute
- § 30 Leichtmatrose und Leichtmatrosin
- § 31 Matrose und Matrosin
- § 32 Bootsleute
- § 33 Steuerleute
- § 34 Maschinenkundige
- § 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene
- § 37 Erwerb des Unionspatentes
- § 38 Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent
- § 39 Erwerb des Schifferzeugnisses
- § 40 Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses
- § 41 Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar
- § 42 Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken
- § 43 Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen
- § 44 Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
- § 45 Zeitpunkt der Prüfungen für besondere Berechtigungen für Radar, maritime Wasserstraßen und Risikostrecken
- § 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
- § 47 Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas
- § 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 49 Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 50 Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 51 Atemschutzgerättragende Personen
- § 52 Durchführung der Prüfungen
- § 53 Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
- § 54 Lehrgänge für Maschinenkundige
- § 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme
- § 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
- § 57 Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
- § 58 Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen
- § 59 Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung
- § 60 Ausstellung des Schifferdienstbuches
- § 61 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses
- § 62 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms
- § 63 Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene
- § 64 Befähigungszeugnis für Maschinenkundige
- § 65 Durchführung der Prüfung
- § 66 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- § 67 Zulassung zur Prüfung
- § 68 Prüfungskommissionen
- § 69 Bestellung der beisitzenden Mitglieder
- § 70 Befreiungen und Erleichterungen
- § 71 Nachteilsausgleich
- § 72 Nachprüfungen von Prüfungsteilen
- § 73 Wiederholung der gesamten Prüfung
- § 74 Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung
- § 75 Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen
- § 76 Prüfungsordnung
- § 77 Bereitstellung von Prüfungsfragen und -antworten für andere Staaten
- § 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 79 Erteilung der besonderen Berechtigung
- § 80 Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
- § 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes
- § 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses
- § 83 Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen
- § 84 Ausstellung des Schifferdienstbuches
- § 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige
- § 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
- § 87 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
- § 88 Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang
- § 89 Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren
- § 90 Zuständigkeit und Verfahren für die Zulassung von Simulatoren
- § 91 Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 92 Aussetzung ausländischer Unionspatente
- § 93 Aussetzung anderer Befähigungszeugnisse
- § 94 Entzug des Befähigungszeugnisses
- § 95 Sicherstellung des Befähigungszeugnisses
- § 96 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften
- § 97 Ausrüstung der Schiffe und anwendbare Vorschriften für die Fahrt auf dem Rhein
- § 98 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
- § 99 Nutzung neuer Technologien
- § 100 Aufgaben auf Fahrgastschiffen
- § 101 Betriebsformen
- § 102 Bordbuch
- § 103 Dienst- und Ruhezeiten
- § 104 Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine
- § 105 Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen
- § 106 Mindestbesatzung auf Schubverbänden
- § 107 Mindestbesatzung auf Schleppbooten
- § 108 Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen
- § 109 Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen
- § 110 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
- § 111 Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten
- § 112 Mindestbesatzung auf Personenfähren
- § 113 Mindestbesatzung auf Wagenfähren
- § 114 Sachkundige für Flüssigerdgas auf Fahrzeugen mit LNG-Antrieb
- § 115 Mindestbesatzung auf übrigen Fahrzeugen
- § 116 Abweichungen
- § 117 Ausnahmebewilligungen
- § 118 Zusätzliche Bestimmungen
- § 119 Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder
- § 120 Ordnungswidrigkeiten
- § 121 Überwachung
- § 122 Evaluierung
- § 123 Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher
- § 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen
- § 125 Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher
- § 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 127 Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
- § 128 Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten
- § 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
- § 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge
- § 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen
- § 132 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
- § 133 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
- § 134 Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG
- § 135 Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen
- § 136 Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein
- § 138 Fortgelten von Prüfungsvorschriften; Gebühren; Prüfungen von Landesbehörden
- § 139 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
- § 140 Anrechnung und Nachweis von Fahrzeiten
- § 141 Umtausch von Radarbescheinigungen
- § 142 Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren
- § 143 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2
- § 144 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch