Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2992 Inkrafttreten: 2001-11-15 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2001-11-14 BGBl-Id: bgbl1-2001-58-2
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- § 2 Abs. 2: Der Höchstzuschlag wird in Euro neu festgelegt.
- § 2 Abs. 3: Der Höchstzuschlag für bestimmte Preisklassen wird in Euro neu festgelegt.
- § 3 Abs. 3: Der Festzuschlag wird in Euro neu festgelegt.
- § 3 Abs. 4: Der Festzuschlag für bestimmte Beträge wird in Euro neu festgelegt.
- § 5 Abs. 3 Nr. 1: Die Angabe '3,00 DM' wird durch '1,53 Euro' ersetzt.
- § 5 Abs. 3 Nr. 2: Die Angabe '6,00 DM' wird durch '3,07 Euro' ersetzt.
- § 5 Abs. 3 Nr. 3: Die Angabe '9,00 DM' wird durch '4,60 Euro' ersetzt.
- § 6: Die Angabe '3,00 DM' wird durch '1,53 Euro' ersetzt.
- § 7: Die Angabe '0,50 DM' wird durch '0,26 Euro' ersetzt.
- § 10 Abs. 2: Die Angaben '100 DM' und '250 DM' werden durch '51,13 Euro' und '127,82 Euro' ersetzt.