# Stellen dieser Station - § 2 Abs. 2: Der Höchstzuschlag wird in Euro neu festgelegt. - § 2 Abs. 3: Der Höchstzuschlag für bestimmte Preisklassen wird in Euro neu festgelegt. - § 3 Abs. 3: Der Festzuschlag wird in Euro neu festgelegt. - § 3 Abs. 4: Der Festzuschlag für bestimmte Beträge wird in Euro neu festgelegt. - § 5 Abs. 3 Nr. 1: Die Angabe '3,00 DM' wird durch '1,53 Euro' ersetzt. - § 5 Abs. 3 Nr. 2: Die Angabe '6,00 DM' wird durch '3,07 Euro' ersetzt. - § 5 Abs. 3 Nr. 3: Die Angabe '9,00 DM' wird durch '4,60 Euro' ersetzt. - § 6: Die Angabe '3,00 DM' wird durch '1,53 Euro' ersetzt. - § 7: Die Angabe '0,50 DM' wird durch '0,26 Euro' ersetzt. - § 10 Abs. 2: Die Angaben '100 DM' und '250 DM' werden durch '51,13 Euro' und '127,82 Euro' ersetzt.