Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 899 Inkrafttreten: 1973-09-02 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1973-07-27 BGBl-Id: bgbl1-1973-61-4
703 B
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GFIHG — 1973-07-27
- Titel: Verordnung über Geflügelfleischkontrolleure - GFIKV -
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 899
- Inkrafttreten: 1973-09-02
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/61#page=27
- Kurz: Die Verordnung regelt die Tätigkeit, die allgemeinen Voraussetzungen, die Amtsnachweise, die Lehrgänge und Eignungsprüfungen sowie den Erlöschen und Wiedererwerb des Befähigungsnachweises für Geflügelfleischkontrolleure.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.