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LawGit Spiegel 01178cddcc BGBl. 2021 I S. 4650 · Änderung · Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches
Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4650
Inkrafttreten: 2021-10-19
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2021-10-18

BGBl-Id: bgbl1-2021-73-1
2021-10-18 12:00:00 +00:00

500 B

Stellen dieser Station

  • § 12 Abs. 3a Satz 5: Das Nähere bestimmen die Verhaltensregeln des Elften Abschnitts.
  • § 44a: Neuer Abschnitt zur Unabhängigkeit des Mandats mit detaillierten Regelungen zur Annahme von Zuwendungen und Vermögensvorteilen.
  • § 44b: Der Abschnitt § 44b wird aufgehoben.
  • nach § 44e: Eingefügter Elfter Abschnitt mit Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages, einschließlich Anzeigepflichten, Veröffentlichungspflichten und Verfahren bei Verstößen.