Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4650 Inkrafttreten: 2021-10-19 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-10-18 BGBl-Id: bgbl1-2021-73-1
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- § 12 Abs. 3a Satz 5: Das Nähere bestimmen die Verhaltensregeln des Elften Abschnitts.
- § 44a: Neuer Abschnitt zur Unabhängigkeit des Mandats mit detaillierten Regelungen zur Annahme von Zuwendungen und Vermögensvorteilen.
- § 44b: Der Abschnitt § 44b wird aufgehoben.
- nach § 44e: Eingefügter Elfter Abschnitt mit Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages, einschließlich Anzeigepflichten, Veröffentlichungspflichten und Verfahren bei Verstößen.