Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1730 Inkrafttreten: 2021-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-06-17 BGBl-Id: bgbl1-2021-32-2
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EBO — 2021-06-17
- Titel: Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1730
- Inkrafttreten: 2021-07-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/32#page=10
- Kurz: Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen im Eisenbahnbereich, insbesondere im Allgemeinen Eisenbahngesetz, um die Verwaltung und Förderung von Eisenbahninfrastrukturen zu optimieren.
Betroffene Stellen
- § 24 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anzeige von Gefahren und Kennzeichnung von Bäumen
- § 24 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Gefahrbeseitigung bei Gefahr im Verzug
- § 24 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Errichtung vorübergehender Einrichtungen zur Gewährleistung der betriebssicheren Eisenbahninfrastruktur
- § 24 Abs. 6: Bestätigung der Gültigkeit von Naturschutzvorschriften und des Bundeswaldgesetzes
- § 26 Abs. 4: Neue Ermächtigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erlassung von Rechtsverordnungen
- § 28 Abs. 1 Nr. 3: Änderung der Formulierung bezüglich der Eisenbahnverkehrsdienste
- § 28 Abs. 1 Nr. 6: Neue Vorschriften zur Bußgeldvorschrift für Verstöße gegen Rechtsverordnungen
- § 29 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
- § 30: Aufhebung des § 30
- § 35: Aufhebung des § 35
- § 38 Abs. 6: Aufhebung des Absatzes 6
- § 38 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Nachweispflicht von Haftpflichtschadenausgleich
- § 38 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes zur Anpassung von Verträgen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.