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LawGit Spiegel 8d4f48756c BGBl. 1965 I S. 759 · Verordnung · Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
Inkrafttreten: 1965-08-15
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-08-14

BGBl-Id: bgbl1-1965-37-7
1970-01-01 01:41:09 +00:00

2.0 KiB

Stellen dieser Station

  • § 5 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Einfuhranzeige von radioaktiven Stoffen
  • § 5a Abs. 2: Neue Vorschriften für die Ausfuhranzeige von radioaktiven Stoffen
  • § 5 Abs. 1 Nr. 2: Hinzufügen von Bedingungen für die Lagerung und Verwendung von radioaktiven Stoffen in elektronischen Bauteilen.
  • § 13 Abs. 3: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.
  • Überschrift des 4. Unterabschnittes des Zweiten Abschnittes: Streichung der Worte 'von Vorrichtungen'.
  • § 14: Neue Überschrift: 'Zulassung der Bauart von Vorrichtungen'.
  • § 14a: Einfügen neuer Vorschriften für die Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern.
  • § 14b: Einfügen neuer Vorschriften für die Zulassung der Bauart von Strahlungsdetektoren.
  • § 16: Hinzufügen eines neuen Satzes 3, der die Anwendung auf Prüfstrahler und Strahlungsdetektoren regelt.
  • § 18: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' und Hinzufügen eines neuen Satzes 3.
  • § 19: Hinzufügen eines neuen Absatzes 3, der die Anwendung auf Prüfstrahler und Strahlungsdetektoren regelt.
  • § 36 Abs. 2 Satz 3: Änderung der Vorschriften für Messungen mit Dosimetern.
  • § 36 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.
  • § 37 Satz 1: Streichung der Worte 'am Körper'.
  • § 42 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Ersetzen von 'Radioaktivität' durch 'Aktivität'.
  • § 46 Abs. 3 Satz 1 und 2: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.
  • § 55 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen der aufgezählten Abschnitte.
  • § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c: Ersetzen des Verweisabschnittes.
  • § 56 Abs. 1 Nr. 14: Hinzufügen eines neuen Verweisabschnittes.
  • Anlage I: Neue Fassung der Anlage I.
  • Überschrift der Anlage II: Streichung der Verweisung auf § 7 Abs. 1.
  • Anlagen 2, 3 und 4: Anfügen der Anlagen 2, 3 und 4 als Anlagen III, IV und V.