BGBl. 1965 I S. 759 · Verordnung · Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung

Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
Inkrafttreten: 1965-08-15
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1965-08-14

BGBl-Id: bgbl1-1965-37-7
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# ERSTE-STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG — 1965-08-14
- **Titel:** Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 758
- **Inkrafttreten:** 1965-08-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/37#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Höhe der Entschädigungsaufwendungen und die Lastenanteile des Bundes und der Länder im Rechnungsjahr 1964, einschließlich der Abrechnungen zwischen Bund und Ländern.
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 759
- **Inkrafttreten:** 1965-08-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/37#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Erste Strahlenschutzverordnung, insbesondere durch Anpassungen der Inhaltsübersicht und der Eingangsformel.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung der Worte 'ausgenommen die Einfuhr und Ausfuhr durch die Bundeswehr'
- § 1 Abs. 2: Einfügung der Worte 'ausgenommen die Durchfuhr aus und nach fremden Wirtschaftsgebieten'
- § 3 Abs. 3: Neufassung des neuen Absatzes 3, der Vorschriften für die Deckungsvorsorge enthält
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2 des Absatzes 1
- § 4 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4 des Absatzes 2
- § 4 Abs. 2a: Einfügung des neuen Absatzes 2a, der Definitionen für radioaktive Stoffe hoher Aktivität enthält
- § 5: Neufassung des § 5, der Vorschriften für die Einfuhr radioaktiver Stoffe enthält
- § 5a: Einfügung des neuen § 5a, der Vorschriften für die Ausfuhr radioaktiver Stoffe enthält
- § 6: Ersetzung der Worte '§§ 3 bis 5' durch '§§ 3 bis 5a'
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2: Neufassung der Nummern 1 und 2 des Absatzes 1
- § 7 Abs. 2: Neufassung des einleitenden Halbsatzes vor der Nummer 1 des Absatzes 2
- § 9: Neufassung des § 9, der Vorschriften für die genehmigungsfreie Beförderung enthält
- § 9a: Einfügung des neuen § 9a, der Vorschriften für den genehmigungsfreien Besitz von Kernbrennstoffen enthält
- § 9b: Einfügung des neuen § 9b, der Vorschriften für Ausnahmen von der Deckungsvorsorge r Kernbrennstoffe enthält
- § 11: Neufassung des § 11, der Vorschriften für Geräte, keramische Gegenstände, Porzellanwaren, Glaswaren und elektronische Bauteile enthält
- Inhaltsübersicht zu § 5: Worte 'und Ausfuhr' gestrichen
- Inhaltsübersicht nach § 5: Worte 'Ausfuhr radioaktiver Stoffe' eingefügt
- Inhaltsübersicht nach § 9: Worte 'Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen' und 'Ausnahmen von der Deckungsvorsorge für Kernbrennstoffe' eingefügt
- Inhaltsübersicht zu § 11: Worte 'Geräte mit radioaktiven Leuchtfarben und elektrotechnische oder gastechnische Geräte' durch 'Geräte, keramische Gegenstände, Porzellanwaren, Glaswaren, elektronische Bauteile' ersetzt
- Überschrift des 4. Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts: Worte 'von Vorrichtungen' gestrichen
- Inhaltsübersicht zu § 14: Worte 'Voraussetzungen der Zulassung' durch 'Zulassung der Bauart von Vorrichtungen' ersetzt
- Inhaltsübersicht nach § 14: Worte 'Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern' und 'Zulassung der Bauart von Strahlungsdetektoren' eingefügt
- Eingangsformel: Neue Fassung der Eingangsformel
- § 1 Abs. 1 Nr. 3: Worte 'ausgenommen die Einfuhr und Ausfuhr durch die Bundeswehr' angefügt
- § 1 Abs. 2: Punkt durch Komma ersetzt und Worte 'ausgenommen die Durchfuhr aus und nach fremden Wirtschaftsgebieten (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes)' angefügt
- § 3 Abs. 3: Neuer Absatz 3 hinzugefügt
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen
- § 4 Abs. 2 Nr. 4: Neue Fassung von Nr. 4
- § 4 Abs. 2 a: Neuer Absatz 2 a hinzugefügt
- § 5: Neue Fassung von § 5
- § 5 a: Neuer § 5 a hinzugefügt
- § 6: Worte '§§ 3 bis 5' durch '§§ 3 bis 5 a' ersetzt
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2: Neue Fassung von Nr. 1 und 2
- § 7 Abs. 2: Einleitender Halbsatz vor Nummer 1 neu formuliert
- § 9: Neue Fassung von § 9
- § 9 a: Neuer § 9 a hinzugefügt
- § 9 b: Neuer § 9 b hinzugefügt
- § 11: Neue Überschrift und neue Fassung von Absatz 1 Satz 1 Nr. 2
## Wortlaut

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- **1960-06-30** · BGBl. 1960 I S. 430 — Erste Strahlenschutzverordnung
- **1965-08-14** · BGBl. 1965 I S. 758 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
- **1965-08-14** · BGBl. 1965 I S. 759 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung der Worte 'ausgenommen die Einfuhr und Ausfuhr durch die Bundeswehr'
- § 1 Abs. 2: Einfügung der Worte 'ausgenommen die Durchfuhr aus und nach fremden Wirtschaftsgebieten'
- § 3 Abs. 3: Neufassung des neuen Absatzes 3, der Vorschriften für die Deckungsvorsorge enthält
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2 des Absatzes 1
- § 4 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4 des Absatzes 2
- § 4 Abs. 2a: Einfügung des neuen Absatzes 2a, der Definitionen für radioaktive Stoffe hoher Aktivität enthält
- § 5: Neufassung des § 5, der Vorschriften für die Einfuhr radioaktiver Stoffe enthält
- § 5a: Einfügung des neuen § 5a, der Vorschriften für die Ausfuhr radioaktiver Stoffe enthält
- § 6: Ersetzung der Worte '§§ 3 bis 5' durch '§§ 3 bis 5a'
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2: Neufassung der Nummern 1 und 2 des Absatzes 1
- § 7 Abs. 2: Neufassung des einleitenden Halbsatzes vor der Nummer 1 des Absatzes 2
- § 9: Neufassung des § 9, der Vorschriften für die genehmigungsfreie Beförderung enthält
- § 9a: Einfügung des neuen § 9a, der Vorschriften für den genehmigungsfreien Besitz von Kernbrennstoffen enthält
- § 9b: Einfügung des neuen § 9b, der Vorschriften für Ausnahmen von der Deckungsvorsorge r Kernbrennstoffe enthält
- § 11: Neufassung des § 11, der Vorschriften für Geräte, keramische Gegenstände, Porzellanwaren, Glaswaren und elektronische Bauteile enthält
- Inhaltsübersicht zu § 5: Worte 'und Ausfuhr' gestrichen
- Inhaltsübersicht nach § 5: Worte 'Ausfuhr radioaktiver Stoffe' eingefügt
- Inhaltsübersicht nach § 9: Worte 'Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen' und 'Ausnahmen von der Deckungsvorsorge für Kernbrennstoffe' eingefügt
- Inhaltsübersicht zu § 11: Worte 'Geräte mit radioaktiven Leuchtfarben und elektrotechnische oder gastechnische Geräte' durch 'Geräte, keramische Gegenstände, Porzellanwaren, Glaswaren, elektronische Bauteile' ersetzt
- Überschrift des 4. Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts: Worte 'von Vorrichtungen' gestrichen
- Inhaltsübersicht zu § 14: Worte 'Voraussetzungen der Zulassung' durch 'Zulassung der Bauart von Vorrichtungen' ersetzt
- Inhaltsübersicht nach § 14: Worte 'Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern' und 'Zulassung der Bauart von Strahlungsdetektoren' eingefügt
- Eingangsformel: Neue Fassung der Eingangsformel
- § 1 Abs. 1 Nr. 3: Worte 'ausgenommen die Einfuhr und Ausfuhr durch die Bundeswehr' angefügt
- § 1 Abs. 2: Punkt durch Komma ersetzt und Worte 'ausgenommen die Durchfuhr aus und nach fremden Wirtschaftsgebieten (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes)' angefügt
- § 3 Abs. 3: Neuer Absatz 3 hinzugefügt
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen
- § 4 Abs. 2 Nr. 4: Neue Fassung von Nr. 4
- § 4 Abs. 2 a: Neuer Absatz 2 a hinzugefügt
- § 5: Neue Fassung von § 5
- § 5 a: Neuer § 5 a hinzugefügt
- § 6: Worte '§§ 3 bis 5' durch '§§ 3 bis 5 a' ersetzt
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2: Neue Fassung von Nr. 1 und 2
- § 7 Abs. 2: Einleitender Halbsatz vor Nummer 1 neu formuliert
- § 9: Neue Fassung von § 9
- § 9 a: Neuer § 9 a hinzugefügt
- § 9 b: Neuer § 9 b hinzugefügt
- § 11: Neue Überschrift und neue Fassung von Absatz 1 Satz 1 Nr. 2

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 1 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung der Worte 'ausgenommen die Einfuhr und Ausfuhr durch die Bundeswehr'
§ 1 Abs. 1 Nr. 3: Worte 'ausgenommen die Einfuhr und Ausfuhr durch die Bundeswehr' angefügt
§ 1 Abs. 2: Einfügung der Worte 'ausgenommen die Durchfuhr aus und nach fremden Wirtschaftsgebieten'
§ 1 Abs. 2: Punkt durch Komma ersetzt und Worte 'ausgenommen die Durchfuhr aus und nach fremden Wirtschaftsgebieten (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes)' angefügt

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 11: Neufassung des § 11, der Vorschriften für Geräte, keramische Gegenstände, Porzellanwaren, Glaswaren und elektronische Bauteile enthält
Inhaltsübersicht zu § 11: Worte 'Geräte mit radioaktiven Leuchtfarben und elektrotechnische oder gastechnische Geräte' durch 'Geräte, keramische Gegenstände, Porzellanwaren, Glaswaren, elektronische Bauteile' ersetzt
§ 11: Neue Überschrift und neue Fassung von Absatz 1 Satz 1 Nr. 2

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
Inhaltsübersicht zu § 14: Worte 'Voraussetzungen der Zulassung' durch 'Zulassung der Bauart von Vorrichtungen' ersetzt
Inhaltsübersicht nach § 14: Worte 'Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern' und 'Zulassung der Bauart von Strahlungsdetektoren' eingefügt

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 3 Abs. 3: Neufassung des neuen Absatzes 3, der Vorschriften für die Deckungsvorsorge enthält
§ 3 Abs. 3: Neuer Absatz 3 hinzugefügt

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 4 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2 des Absatzes 1
§ 4 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen
§ 4 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4 des Absatzes 2
§ 4 Abs. 2 Nr. 4: Neue Fassung von Nr. 4
§ 4 Abs. 2a: Einfügung des neuen Absatzes 2a, der Definitionen für radioaktive Stoffe hoher Aktivität enthält
§ 4 Abs. 2 a: Neuer Absatz 2 a hinzugefügt

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 5: Neufassung des § 5, der Vorschriften für die Einfuhr radioaktiver Stoffe enthält
Inhaltsübersicht zu § 5: Worte 'und Ausfuhr' gestrichen
Inhaltsübersicht nach § 5: Worte 'Ausfuhr radioaktiver Stoffe' eingefügt
§ 5: Neue Fassung von § 5
§ 5 a: Neuer § 5 a hinzugefügt

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 6: Ersetzung der Worte '§§ 3 bis 5' durch '§§ 3 bis 5a'
§ 6: Worte '§§ 3 bis 5' durch '§§ 3 bis 5 a' ersetzt

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2: Neufassung der Nummern 1 und 2 des Absatzes 1
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2: Neue Fassung von Nr. 1 und 2
§ 7 Abs. 2: Neufassung des einleitenden Halbsatzes vor der Nummer 1 des Absatzes 2
§ 7 Abs. 2: Einleitender Halbsatz vor Nummer 1 neu formuliert

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 9: Neufassung des § 9, der Vorschriften für die genehmigungsfreie Beförderung enthält
Inhaltsübersicht nach § 9: Worte 'Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen' und 'Ausnahmen von der Deckungsvorsorge für Kernbrennstoffe' eingefügt
§ 9: Neue Fassung von § 9
§ 9 a: Neuer § 9 a hinzugefügt
§ 9 b: Neuer § 9 b hinzugefügt

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# ESCHV — 1965-08-14
- **Titel:** Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 758
- **Inkrafttreten:** 1965-08-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/37#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Höhe der Entschädigungsaufwendungen und die Lastenanteile des Bundes und der Länder im Rechnungsjahr 1964, einschließlich der Abrechnungen zwischen Bund und Ländern.
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 759
- **Inkrafttreten:** 1965-08-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/37#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Erste Strahlenschutzverordnung, insbesondere durch Anpassungen der Inhaltsübersicht und der Eingangsformel.
## Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 3: Die Worte 'Die Aufsichtsbehörde' werden durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' ersetzt.
- Überschrift des 4. Unterabschnittes des Zweiten Abschnittes: Die Worte 'von Vorrichtungen' werden gestrichen.
- § 14: Die Überschrift des § 14 lautet nun 'Zulassung der Bauart von Vorrichtungen'.
- § 14a: Neuer § 14a 'Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern' wird eingefügt.
- § 14b: Neuer § 14b 'Zulassung der Bauart von Strahlungsdetektoren' wird eingefügt.
- § 16: Neuer Satz 3 wird angefügt: 'Die Sätze 1 und 2 sind auf die Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern und Strahlungsdetektoren entsprechend anzuwenden.'
- § 18: In Satz 2 werden die Worte 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Zulassungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' ersetzt, und ein neuer Satz 3 wird angefügt.
- § 19: Neuer Absatz 3 wird angefügt: 'Die Absätze 1 und 2 sind auf die Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern und Strahlungsdetektoren entsprechend anzuwenden.'
- § 36 Abs. 2 Satz 3: Der Satz wird neu gefasst: 'Die andere Messung ist mit Dosimetern durchzuführen, die von der nach Landesrecht zuständigen Stelle (Meßstelle) anzufordern und ihr in Zeitabständen von höchstens 1 Monat einzureichen sind.'
- § 36 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz: Der Halbsatz wird neu gefasst: 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde kann von den Pflichten der Absätze 1 und 2 ganz oder teilweise befreien,'.
- § 37 Satz 1: Die Worte 'am Körper' werden gestrichen.
- § 42 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Die Worte 'Radioaktivität' werden durch 'Aktivität' ersetzt.
- § 46 Abs. 3 Satz 1 und 2: Die Worte 'Die Aufsichtsbehörde' werden durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' ersetzt.
- § 55 Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'mit Ausnahme der §§ 3 bis 5, 14 bis 19,' werden durch 'mit Ausnahme der §§ 3 bis 5a, 14, 14a,' ersetzt.
- § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c: Das Klammerzitat '(§ 5 Abs. 1)' wird durch '(§ 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1)' ersetzt.
- § 56 Abs. 1 Nr. 14: Nach den Worten 'die nach' wird eingefügt: '§ 5 Abs. 3 Satz 1,'.
- Anlage I: Die Anlage I erhält die aus der Anlage 1 ersichtliche Fassung.
- Überschrift der Anlage II: Die Verweisung auf § 7 Abs. 1 wird gestrichen.
- Anlagen 2, 3 und 4: Die Anlagen 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden der Ersten Strahlenschutzverordnung als Anlagen III, IV und V angefügt.
- § 5 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Einfuhranzeige von radioaktiven Stoffen
- § 5a Abs. 2: Neue Vorschriften für die Ausfuhranzeige von radioaktiven Stoffen
- § 5 Abs. 1 Nr. 2: Hinzufügen von Bedingungen für die Lagerung und Verwendung von radioaktiven Stoffen in elektronischen Bauteilen.
- § 13 Abs. 3: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.
- Überschrift des 4. Unterabschnittes des Zweiten Abschnittes: Streichung der Worte 'von Vorrichtungen'.
- § 14: Neue Überschrift: 'Zulassung der Bauart von Vorrichtungen'.
- § 14a: Einfügen neuer Vorschriften für die Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern.
- § 14b: Einfügen neuer Vorschriften für die Zulassung der Bauart von Strahlungsdetektoren.
- § 16: Hinzufügen eines neuen Satzes 3, der die Anwendung auf Prüfstrahler und Strahlungsdetektoren regelt.
- § 18: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' und Hinzufügen eines neuen Satzes 3.
- § 19: Hinzufügen eines neuen Absatzes 3, der die Anwendung auf Prüfstrahler und Strahlungsdetektoren regelt.
- § 36 Abs. 2 Satz 3: Änderung der Vorschriften für Messungen mit Dosimetern.
- § 36 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.
- § 37 Satz 1: Streichung der Worte 'am Körper'.
- § 42 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Ersetzen von 'Radioaktivität' durch 'Aktivität'.
- § 46 Abs. 3 Satz 1 und 2: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.
- § 55 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen der aufgezählten Abschnitte.
- § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c: Ersetzen des Verweisabschnittes.
- § 56 Abs. 1 Nr. 14: Hinzufügen eines neuen Verweisabschnittes.
- Anlage I: Neue Fassung der Anlage I.
- Überschrift der Anlage II: Streichung der Verweisung auf § 7 Abs. 1.
- Anlagen 2, 3 und 4: Anfügen der Anlagen 2, 3 und 4 als Anlagen III, IV und V.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1965-08-14** · BGBl. 1965 I S. 758 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
- **1965-08-14** · BGBl. 1965 I S. 759 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 13 Abs. 3: Die Worte 'Die Aufsichtsbehörde' werden durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' ersetzt.
- Überschrift des 4. Unterabschnittes des Zweiten Abschnittes: Die Worte 'von Vorrichtungen' werden gestrichen.
- § 14: Die Überschrift des § 14 lautet nun 'Zulassung der Bauart von Vorrichtungen'.
- § 14a: Neuer § 14a 'Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern' wird eingefügt.
- § 14b: Neuer § 14b 'Zulassung der Bauart von Strahlungsdetektoren' wird eingefügt.
- § 16: Neuer Satz 3 wird angefügt: 'Die Sätze 1 und 2 sind auf die Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern und Strahlungsdetektoren entsprechend anzuwenden.'
- § 18: In Satz 2 werden die Worte 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Zulassungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' ersetzt, und ein neuer Satz 3 wird angefügt.
- § 19: Neuer Absatz 3 wird angefügt: 'Die Absätze 1 und 2 sind auf die Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern und Strahlungsdetektoren entsprechend anzuwenden.'
- § 36 Abs. 2 Satz 3: Der Satz wird neu gefasst: 'Die andere Messung ist mit Dosimetern durchzuführen, die von der nach Landesrecht zuständigen Stelle (Meßstelle) anzufordern und ihr in Zeitabständen von höchstens 1 Monat einzureichen sind.'
- § 36 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz: Der Halbsatz wird neu gefasst: 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde kann von den Pflichten der Absätze 1 und 2 ganz oder teilweise befreien,'.
- § 37 Satz 1: Die Worte 'am Körper' werden gestrichen.
- § 42 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Die Worte 'Radioaktivität' werden durch 'Aktivität' ersetzt.
- § 46 Abs. 3 Satz 1 und 2: Die Worte 'Die Aufsichtsbehörde' werden durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' ersetzt.
- § 55 Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'mit Ausnahme der §§ 3 bis 5, 14 bis 19,' werden durch 'mit Ausnahme der §§ 3 bis 5a, 14, 14a,' ersetzt.
- § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c: Das Klammerzitat '(§ 5 Abs. 1)' wird durch '(§ 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1)' ersetzt.
- § 56 Abs. 1 Nr. 14: Nach den Worten 'die nach' wird eingefügt: '§ 5 Abs. 3 Satz 1,'.
- Anlage I: Die Anlage I erhält die aus der Anlage 1 ersichtliche Fassung.
- Überschrift der Anlage II: Die Verweisung auf § 7 Abs. 1 wird gestrichen.
- Anlagen 2, 3 und 4: Die Anlagen 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden der Ersten Strahlenschutzverordnung als Anlagen III, IV und V angefügt.
- § 5 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Einfuhranzeige von radioaktiven Stoffen
- § 5a Abs. 2: Neue Vorschriften für die Ausfuhranzeige von radioaktiven Stoffen
- § 5 Abs. 1 Nr. 2: Hinzufügen von Bedingungen für die Lagerung und Verwendung von radioaktiven Stoffen in elektronischen Bauteilen.
- § 13 Abs. 3: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.
- Überschrift des 4. Unterabschnittes des Zweiten Abschnittes: Streichung der Worte 'von Vorrichtungen'.
- § 14: Neue Überschrift: 'Zulassung der Bauart von Vorrichtungen'.
- § 14a: Einfügen neuer Vorschriften für die Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern.
- § 14b: Einfügen neuer Vorschriften für die Zulassung der Bauart von Strahlungsdetektoren.
- § 16: Hinzufügen eines neuen Satzes 3, der die Anwendung auf Prüfstrahler und Strahlungsdetektoren regelt.
- § 18: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' und Hinzufügen eines neuen Satzes 3.
- § 19: Hinzufügen eines neuen Absatzes 3, der die Anwendung auf Prüfstrahler und Strahlungsdetektoren regelt.
- § 36 Abs. 2 Satz 3: Änderung der Vorschriften für Messungen mit Dosimetern.
- § 36 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.
- § 37 Satz 1: Streichung der Worte 'am Körper'.
- § 42 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Ersetzen von 'Radioaktivität' durch 'Aktivität'.
- § 46 Abs. 3 Satz 1 und 2: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.
- § 55 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen der aufgezählten Abschnitte.
- § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c: Ersetzen des Verweisabschnittes.
- § 56 Abs. 1 Nr. 14: Hinzufügen eines neuen Verweisabschnittes.
- Anlage I: Neue Fassung der Anlage I.
- Überschrift der Anlage II: Streichung der Verweisung auf § 7 Abs. 1.
- Anlagen 2, 3 und 4: Anfügen der Anlagen 2, 3 und 4 als Anlagen III, IV und V.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 13 Abs. 3: Die Worte 'Die Aufsichtsbehörde' werden durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' ersetzt.
§ 13 Abs. 3: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 14: Die Überschrift des § 14 lautet nun 'Zulassung der Bauart von Vorrichtungen'.
§ 14: Neue Überschrift: 'Zulassung der Bauart von Vorrichtungen'.

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# § 14a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 14a: Neuer § 14a 'Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern' wird eingefügt.
§ 14a: Einfügen neuer Vorschriften für die Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern.

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# § 14b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 14b: Neuer § 14b 'Zulassung der Bauart von Strahlungsdetektoren' wird eingefügt.
§ 14b: Einfügen neuer Vorschriften für die Zulassung der Bauart von Strahlungsdetektoren.

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 16: Neuer Satz 3 wird angefügt: 'Die Sätze 1 und 2 sind auf die Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern und Strahlungsdetektoren entsprechend anzuwenden.'
§ 16: Hinzufügen eines neuen Satzes 3, der die Anwendung auf Prüfstrahler und Strahlungsdetektoren regelt.

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 18: In Satz 2 werden die Worte 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Zulassungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' ersetzt, und ein neuer Satz 3 wird angefügt.
§ 18: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' und Hinzufügen eines neuen Satzes 3.

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 19: Neuer Absatz 3 wird angefügt: 'Die Absätze 1 und 2 sind auf die Zulassung der Bauart von Prüfstrahlern und Strahlungsdetektoren entsprechend anzuwenden.'
§ 19: Hinzufügen eines neuen Absatzes 3, der die Anwendung auf Prüfstrahler und Strahlungsdetektoren regelt.

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# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 36 Abs. 2 Satz 3: Der Satz wird neu gefasst: 'Die andere Messung ist mit Dosimetern durchzuführen, die von der nach Landesrecht zuständigen Stelle (Meßstelle) anzufordern und ihr in Zeitabständen von höchstens 1 Monat einzureichen sind.'
§ 36 Abs. 2 Satz 3: Änderung der Vorschriften für Messungen mit Dosimetern.
§ 36 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz: Der Halbsatz wird neu gefasst: 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde kann von den Pflichten der Absätze 1 und 2 ganz oder teilweise befreien,'.
§ 36 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 37 Satz 1: Die Worte 'am Körper' werden gestrichen.
§ 37 Satz 1: Streichung der Worte 'am Körper'.

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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 42 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Die Worte 'Radioaktivität' werden durch 'Aktivität' ersetzt.
§ 42 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Ersetzen von 'Radioaktivität' durch 'Aktivität'.

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# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 46 Abs. 3 Satz 1 und 2: Die Worte 'Die Aufsichtsbehörde' werden durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde' ersetzt.
§ 46 Abs. 3 Satz 1 und 2: Ersetzen von 'Die Aufsichtsbehörde' durch 'Die Genehmigungsbehörde oder die Aufsichtsbehörde'.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 5 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Einfuhranzeige von radioaktiven Stoffen
§ 5 Abs. 1 Nr. 2: Hinzufügen von Bedingungen für die Lagerung und Verwendung von radioaktiven Stoffen in elektronischen Bauteilen.

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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 55 Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'mit Ausnahme der §§ 3 bis 5, 14 bis 19,' werden durch 'mit Ausnahme der §§ 3 bis 5a, 14, 14a,' ersetzt.
§ 55 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen der aufgezählten Abschnitte.

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Siebente Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 758
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c: Das Klammerzitat '(§ 5 Abs. 1)' wird durch '(§ 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1)' ersetzt.
§ 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c: Ersetzen des Verweisabschnittes.
§ 56 Abs. 1 Nr. 14: Nach den Worten 'die nach' wird eingefügt: '§ 5 Abs. 3 Satz 1,'.
§ 56 Abs. 1 Nr. 14: Hinzufügen eines neuen Verweisabschnittes.

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eschv/§5a.md Normal file
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# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-14 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 759
§ 5a Abs. 2: Neue Vorschriften für die Ausfuhranzeige von radioaktiven Stoffen

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# BGBl. 1965 I S. 759
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Strahlenschutzverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 759
- **Verkündung:** 1965-08-14
- **Inkrafttreten:** 1965-08-15
- **Ausfertigung:** 1965-08-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/37#page=7
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ESCHV, ERSTE-STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG
## Kurz
Die Verordnung ändert und ergänzt die Erste Strahlenschutzverordnung, insbesondere durch Anpassungen der Inhaltsübersicht und der Eingangsformel.