Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804 Inkrafttreten: 2019-06-20 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2019-06-19 BGBl-Id: bgbl1-2019-22-5
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BIMSCHV_44 — 2019-06-19
- Titel: Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 804
- Inkrafttreten: 2019-06-20
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/22#page=20
- Kurz: Die Verordnung führt neue Vorschriften für mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen ein und ändert bestehende Regelungen für kleinere Feuerungsanlagen.
Betroffene Stellen
- § 11: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
- § 12: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
- § 13: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
- § 14: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
- § 15: Neue Vorschriften für Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.