Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2739 Inkrafttreten: 2019-12-20 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2019-12-19 BGBl-Id: bgbl1-2019-50-8
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Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder funktionell gleichwertigen Einrichtungen, zum Beispiel mit Luftschleieranlagen in Kombination mit Schnelllaufen' nach 'Räumen mit Schleusen'
- § 5 Abs. 4: Neufassung des Absatzes mit Fokus auf emissionsarme Verfahren und Technologien
- § 6 Nr. 1 Buchstabe a: Ersetzung der Angabe '10 mg' durch '5 mg'
- § 11 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der Voraussetzungen für die Verzichtsmöglichkeit auf Einzelmessungen nach § 6 Nr. 5 festlegt
- § 11 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes, der Vorschriften für Abgaseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen über 800 Grad Celsius enthält