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LawGit Spiegel d5e91fead2 BGBl. 2011 I S. 1114 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1114
Inkrafttreten: 2011-07-01; 2010-07-01 (Artikel 1 Nummer 7); 2011-01-01 (Artikel 3a, 3b und Artikel 6 Absatz 11)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2011-06-25

BGBl-Id: bgbl1-2011-30-1
2011-06-25 12:00:00 +00:00

4.6 KiB

BVG — 2011-06-25

  • Titel: Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1114
  • Inkrafttreten: 2011-07-01; 2010-07-01 (Artikel 1 Nummer 7); 2011-01-01 (Artikel 3a, 3b und Artikel 6 Absatz 11)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/30#page=2
  • Kurz: Das Gesetz ändert das Bundesversorgungsgesetz und andere Vorschriften, insbesondere bezüglich der Leistungen für Kriegsopfer und die Anpassung von Vergütungen.

Betroffene Stellen

  • § 2A Abs. 1 Satz 1: Streichung der Wörter 'in Verbindung mit § 84a Satz 1'
  • § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch: Ersetzung der Wörter '§ 31 in Verbindung mit § 84a Satz 1 und 2 des Bundesversorgungsgesetzes' durch 'dem Bundesversorgungsgesetz'
  • § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch: Ersetzung der Wörter '§ 31 in Verbindung mit § 84a Satz 1 und 2 des Bundesversorgungsgesetzes' durch 'dem Bundesversorgungsgesetz'
  • § 3 Abs. 4 Satz 6 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte: Ersetzung der Wörter '§ 31 in Verbindung mit § 84a Satz 1 und 2 des Bundesversorgungsgesetzes' durch 'dem Bundesversorgungsgesetz'
  • § 26a Abs. 2: Neue Vorschriften für die Entscheidung über Leistungen der Krankenhilfe und die Feststellung der Pflegestufe.
  • § 26a Abs. 5: Neue Vorschriften für die Erbringung weiterer Leistungen bei besonderen Härten.
  • § 64c Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Verweise auf § 30 Abs. 3 bis 15.
  • § 64c Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Formulierung bezüglich der Berufsunfähigkeit.
  • § 64c Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Formulierung bezüglich der Berufsunfähigkeit vor der Übersiedlung.
  • § 64c Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.
  • § 64c Abs. 5 und 6: Absätze 5 und 6 werden zu Absätzen 4 und 5.
  • § 64c Abs. 6: Neue Vorschriften für die Bestattungsgelder.
  • § 64d Abs. 1: Neue Vorschriften für Einkünfte aus Staaten mit schwankendem Geldwert.
  • § 64e: Abschnitt 64e wird gestrichen.
  • § 64f Abs. 3: Neue Vorschriften für die Minderung oder Entziehung der Leistung.
  • § 64f Abs. 4: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit der Träger der Kriegsopferversorgung mit deutschen Dienststellen im Ausland.
  • § 65 Abs. 4: Neue Vorschriften für Ansprüche, die auf gleicher Ursache beruhen.
  • § 81a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Formulierung von 'Gewährung' zu 'Erbringung'.
  • § 84a: Neue Vorschriften für die Anwendung der Maßgabe nach Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III Nummer 1 Buchstabe a.
  • § 85: Neuer Satz zur Anwendung von Satz 1 für Entscheidungen nach dem 8. Mai 1945.
  • § 87: Neue Vorschriften für die Feststellung und Anpassung des Berufsschadensausgleichs und Schadensausgleichs.
  • § 7 Abs. 1: Neufassung des Anwendungsbereichs des Gesetzes
  • § 8: Neufassung der Vorschriften für Leistungen an Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
  • § 9: Einführung von Absatz 2 zur Erbringung von Leistungen durch ein Persönliches Budget
  • § 13 Abs. 5: Einführung von Absatz 5 zur Versorgung mit Körperersatzstücken
  • § 16b Abs. 2 Satz 6: Neufassung der Vorschriften für Sonderabschreibungen
  • § 18c Abs. 4 Satz 3: Neufassung der Vorschriften für die Vergütung bei Versorgung mit Körperersatzstücken
  • § 20: Eingriff in die Berechnung von Teilbeträgen und Abschlagszahlungen
  • § 25d Abs. 4 Satz 3, Abs. 6: Streichung von Absatz 4 Satz 3 und Absatz 6
  • § 25e: Verschiedene Anpassungen an den Wortlaut und die Vorschriften
  • § 25f: Verschiedene Anpassungen an den Wortlaut und die Vorschriften
  • § 26: Verschiedene Anpassungen an den Wortlaut und die Vorschriften
  • § 26c: Verschiedene Anpassungen an den Wortlaut und die Vorschriften
  • § 27a Satz 2: Anpassung des Wortlauts
  • § 27d Abs. 3: Verschiedene Anpassungen an den Wortlaut und die Vorschriften
  • § 27e: Neufassung der Vorschriften für Leistungen bei Pflegezulage und Schädigungsfolgen
  • § 30: Verschiedene Anpassungen an den Wortlaut und die Vorschriften
  • § 33 Abs. 2: Einführung von zusätzlichen Sätzen zur Anrechnung von Elterngeld
  • § 33b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2: Anpassung der Dauer für freiwillige Dienste
  • § 40a: Verschiedene Anpassungen an den Wortlaut und die Vorschriften
  • § 45 Abs. 3 Satz 1: Anpassung der Dauer für freiwillige Dienste
  • § 64: Verschiedene Anpassungen an den Wortlaut und die Vorschriften
  • § 64a: Verschiedene Anpassungen an den Wortlaut und die Vorschriften
  • § 64b: Neufassung der Vorschriften für Leistungen bei Bedürftigkeit

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.