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LawGit Spiegel 2a78d66437 BGBl. 1951 I S. 99 · Erlass · 7. Ausführungsbestimmungen (AB) zu Abschnitt VIII des Deutschen Beamtengesetzes
Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 99
Inkrafttreten: 1951-02-16
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1951-02-16

BGBl-Id: bgbl1-1951-7-8
1970-01-01 00:12:56 +00:00

4.2 KiB

Stellen dieser Station

  • § 126: Regelungen zur Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge und den Rechtsfolgen verspäteter Auszahlung
  • § 127: Erweiterung der Anwendung der Ruhensvorschriften auf alle Verwendungen, einschließlich Fortsetzung von Nebentätigkeiten, und detaillierte Regelungen zur Berechnung der Ruhensbeträge
  • § 128: Ausnahmen bei Fehlen der deutschen Staatsangehörigkeit und Regelungen zur Ruhung von Kinderzuschlägen
  • § 129: Regelungen zur Ermittlung der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit und Berechnung des Ruhegehalts bei mehreren Ämtern
  • § 130: Beispiel zur Berechnung des Witwengeldes
  • § 131 Abs. 1: Bestimmung der Kürzungsgrenze
  • § 131 Abs. 2: Voraussetzung für höhere Kürzungsgrenze
  • § 133 Abs. 2: Bestimmung zur Schul- oder Berufsausbildung
  • § 133 Abs. 3: Bestimmung zu körperlichen und geistigen Gebrechen
  • § 133 Abs. 4: Bestimmung zur Bemessung des Unterhaltsbeitrags
  • § 133 Abs. 5: Berücksichtigung von Einkünften der Witwe
  • § 134 Abs. 1: Definition von Beschäftigungsstellen
  • § 134 Abs. 2: Definition von Versorgungsberechtigten
  • § 134 Abs. 3: Haftung von Beamten und Angestellten für Überzahlungen
  • § 90: Neue Regelungen für die Übertragung in ein niedriger bezahltes Amt
  • § 92: Neue Definition der Bezüge des Verstorbenen
  • § 93: Neue Voraussetzungen für die Gewährung des Sterbegeldes an die Witwe
  • § 94: Neue Definition der Verwandten der aufsteigenden Linie
  • § 96: Neue Regelungen für die Anwendbarkeit des Absatzes 2
  • § 97: Neue Mindestgrenzen für das Witwengeld und Waisengeld
  • § 98 a: Streichung des Paragraphen
  • § 101: Neue Regelungen für die Bewilligung von Witwen- und Waisengeld
  • § 102: Neue Regelungen für die Gewährung eines Unterhaltsbeitrags
  • § 104: Neue Regelungen für die Bemessung des Unterhaltsbeitrages
  • § 105: Neue Regelungen für die Gewährung von Waisengeld
  • § 106: Neue Regelungen für lebenslänglich bewilligte Unterhaltsbeiträge
  • § 107: Neue Regelungen für die Erkrankung im Dienst
  • § 108: Neue Voraussetzungen für die Gewährung des Ruhegehalts
  • § 109: Neue Regelungen für die Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlung
  • § 110: Neue Regelungen für die Erstattung von Kosten für Pflege
  • § 111: Neue Regelungen für die Festsetzung des Ruhegehalts nach Dienstunfall
  • § 112: Neue Regelungen für das Besoldungsrecht
  • § 113: Neue Regelungen für die Feststellung des Todes als Folge eines Dienstunfalls
  • § 114: Neue Regelungen für die Festsetzung der Hinterbliebenenversorgung
  • § 116: Neue Regelungen für den Kinderzuschlag
  • § 118: Streichung des Paragraphen
  • § 123: Neue Regelungen für die Meldung und Untersuchung von Unfällen
  • § 80 Abs. 1 Nr. 1: Definition der Dienstbezüge im Sinne des Absatz 1 Nr. 1
  • § 80 Abs. 2: Bestimmung, dass der örtliche Sonderzuschlag dem Grundgehalt zuzurechnen ist
  • § 80 Abs. 3: Definition des Wohnungsgeldzuschusses
  • § 81 Abs. 1: Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
  • § 81 Abs. 2: Bestimmung der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
  • § 81 Abs. 3: Bestimmung der Beurlaubung
  • § 82: Streichung des § 82
  • § 83 Abs. 1: Bestimmung der Anrechnung der Kriegsdienstzeit 1914 bis 1918
  • § 83 Abs. 2: Bestimmung der Anrechnung von Kriegsjahren und erhöhte Anrechnung von Kriegsdienstzeit
  • § 83 Abs. 3: Beispiel zur Anrechnung der Kriegsdienstzeit
  • § 85 Abs. 1: Bestimmung der Anrechnung von Vordienstzeiten
  • § 85 Abs. 2: Bestimmung der Anrechnung von Vordienstzeiten im Detail
  • § 85 Abs. 3: Bestimmung der Anrechnung von Vordienstzeiten bei Hilfskräften
  • § 86: Bestimmung des Wartegeldes
  • § 88 Abs. 1: Bestimmung der Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten
  • § 88 Abs. 2: Bestimmung der Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
  • § 88 Abs. 3: Bestimmung der Gewährung des Ruhegehalts aus dem neuen Amte
  • § 88 Abs. 4: Bestimmung der Versetzung in den Ruhestand
  • § 88 Abs. 5: Bestimmung der Berechnung des Ruhegehalts
  • § 88 Abs. 6: Bestimmung der Anwendung für Ruhestandsbeamte, die zu Beamten auf Widerruf ernannt wurden
  • § 89 Abs. 1: Bestimmung der Grundstufe des Ruhegehalts
  • § 89 Abs. 2: Bestimmung der Anwendung des Absatzes 3
  • § 89 Abs. 3: Bestimmung der Feststellung des Mindestruhegehalts