Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1284 Inkrafttreten: 1973-01-01 (Artikel 1); 1972-07-30 (Tag nach der Verkündung; Artikel 2 und 3) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1972-07-29 BGBl-Id: bgbl1-1972-74-2
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BVG — 1972-07-29
- Titel: Viertes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz - KOV - 4. AnpG-KOV)
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1284
- Inkrafttreten: 1973-01-01 (Artikel 1); 1972-07-30 (Tag nach der Verkündung; Artikel 2 und 3)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/74#page=8
- Kurz: Das Vierte Anpassungsgesetz-KOV (4. AnpG-KOV) vom 24. Juli 1972 führt umfangreiche Anpassungen an den Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes durch, insbesondere durch die Anhebung von Zahlenwerten und die Einführung neuer Bestimmungen. Es tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 14: Ersetzung der Zahl 79 durch 87
- § 15: Ersetzung der Worte 10 bis 65 durch 11 bis 71 und einer Deutschen Mark durch 1,095 Deutsche Mark
- § 18a: Einfügung von Worten und Neufassung von Absatz 7
- § 19 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 25a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Einfügung eines Halbsatzes
- § 30: Ersetzung von Zahlen in Absatz 3 und 5
- § 31: Neue Fassung von Absatz 1 und 5 Satz 1
- § 32 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 33a: Neue Fassung des gesamten Artikels
- § 33b: Einfügung von Absatz 6 und Streichung von Buchstabe c in Absatz 5
- § 34 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Zahl 100 durch 150
- § 35: Ersetzung von Zahlen in Absatz 1 und 2
- § 36 Abs. 2 Satz 3: Einfügung von Wörtern und Streichung von Wörtern
- § 37 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von Wörtern
- § 40: Ersetzung der Zahl 210 durch 230
- § 40a: Ersetzung von Zahlen in Absatz 1 und Streichung von Wörtern in Absatz 3
- § 41 Abs. 2: Ersetzung der Zahl 210 durch 230
- § 45 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes
- § 46: Ersetzung von Zahlen
- § 47 Abs. 1: Ersetzung von Zahlen
- § 48: Neue Fassung von Absatz 1 und Einfügung von Wörtern in Absatz 2
- § 51: Ersetzung von Zahlen in Absatz 1, 2 und 3
- § 55 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes und Anpassung des bestehenden Satzes
- § 64c: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Wörtern in Absatz 2 und 5
- § 82 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 90: Einfügung eines neuen Artikels
- § 91: Umbenennung des Artikels
- § 92: Umbenennung des Artikels
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.