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LawGit Spiegel 9b63691f83 BGBl. 1976 I S. 2445 · Neubekanntmachung · Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts
Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2445
Inkrafttreten: 1978-01-01; 1976-09-02 (Artikel 3 § 9)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1976-09-01

BGBl-Id: bgbl1-1976-110-1
1976-09-01 12:00:00 +00:00

703 B

Stellen dieser Station

  • § 75 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Pharmaberater festlegt.
  • § 75 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Sachkenntnis für die Tätigkeit als Pharmaberater definiert.
  • § 75 Abs. 3: Neufassung des Absatzes, der die Ermächtigung des Bundesministers zur Anerkennung von Berufsausbildungen oder beruflicher Fortbildungen regelt.
  • § 76 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Pflichten des Pharmaberaters bei der Aufzeichnung und Mitteilung von Nebenwirkungen und Risiken festlegt.
  • § 76 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Pflichten des Pharmaberaters bei der Abgabe von Mustern von Fertigarzneimitteln regelt.