Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1373 Inkrafttreten: 1961-08-26 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-08-25 BGBl-Id: bgbl1-1961-68-8
423 B
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§ 35
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1961-08-25 — Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1373
§ 35 Abs. 2: Es wird ein neuer Satz 2 angefügt, der den Anspruch gemäß Satz 1 bei Beendigung der Wiederverwendung oder Wiederanstellung sowie mit der Entstehung des Anspruchs aus § 10 Abs. 3 Satz 1 oder aus § 21 a Abs. 2 erlöschen lässt.