Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254 Inkrafttreten: 1965-09-16 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-09-15 BGBl-Id: bgbl1-1965-50-4
563 B
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§ 18
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 18 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ausbildung von Lehrlingen durch Personen, die die Meisterprüfung abgelegt haben
§ 18 Abs. 2: Neuer Absatz zur Ausbildung von Lehrlingen durch Personen mit Abschlussprüfung an Technischen Hochschulen oder Ingenieurschulen
§ 18 Abs. 3: Ersetzung von 'anzuleiten' durch 'auszubilden'
§ 18 Abs. 4: Ersetzung von 'anleiten' durch 'ausbilden'