BGBl. 1965 I S. 1254 · Änderung · Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung

Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
Inkrafttreten: 1965-09-16
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-09-15

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# HWO — 1961-10-13
# HWO — 1965-09-15
- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu §§ 1 und 7 Abs. 1 und 2 der Handwerksordnung
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1863
- **Inkrafttreten:** 1961-10-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/83#page=3
- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungskonformität von §§ 1 und 7 Abs. 1 und 2 der Handwerksordnung bestätigt.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1254
- **Inkrafttreten:** 1965-09-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/50#page=30
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Handwerksordnung, insbesondere bezüglich der Definition von Handwerksbetrieben, der Fortführung von Handwerksbetrieben nach dem Tod des Betreibers und der Versicherungspflicht von Handwerkern.
## Betroffene Stellen
- § 1: Bestätigung der Verfassungskonformität
- § 7 Abs. 1 und 2: Bestätigung der Verfassungskonformität
- § 110: Neufassung des § 110 mit Strafvorschriften für das unbefugte Offenbaren oder Verwerten von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.
- § 111: Neufassung des § 111 mit Ordnungswidrigkeiten für verschiedene Handwerksverstöße.
- § 111a: Neufassung des § 111a mit Ordnungswidrigkeiten für weitere Handwerksverstöße.
- § 112 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4 in § 112.
- § 115: Ersetzung der Worte 'zum Halten oder Anleiten' durch 'zur Einstellung oder zur Ausbildung'.
- § 118 Abs. 1: Neufassung des § 118 Abs. 1 mit Vorschriften für die Berufung von Beisitzern bei Trennung oder Zusammenfassung von Handwerken.
- § 119 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Facharbeiterprüfung' durch 'Lehrabschlussprüfung'.
- Anlage A: Neufassung der Anlage A mit dem Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können.
- Anlage B: Einfügung einer neuen Anlage B mit dem Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können.
- Anlage C: Umbenennung der bisherigen Anlage B in Anlage C.
- § 1: Neufassung des § 1 mit Definition von Handwerksbetrieb und Ermächtigung des Bundesministers
- § 2 Nr. 3: Neufassung von § 2 Nr. 3 zur Definition von handwerklichen Nebenbetrieben
- § 3 Abs. 2: Einfügung der Worte 'während eines Jahres' in § 3 Abs. 2
- § 4: Neufassung des § 4 zur Fortführung des Betriebs nach dem Tod eines Handwerkers
- § 6 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'betriebenen' durch 'zu betreibenden' in § 6 Abs. 1
- § 6 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2 in § 6 zur Zuständigkeit der Handwerkskammer
- § 7: Neufassung des § 7 zur Eintragung in die Handwerksrolle
- § 8: Neufassung des § 8 zur Ausnahmebewilligung
- § 8a: Einfügung eines neuen § 8a zur Ausnahmebewilligung für EU-Bürger
- § 9 Abs. 2: Neufassung von § 9 Abs. 2 zur Ausstellung der Handwerkskarte
- § 9 Abs. 3: Streichung von § 9 Abs. 3
- § 10: Ersetzung von Wörtern in § 10 zur Eintragung in das Handelsregister
- § 11: Neufassung des § 11 zur Entscheidung über die Eintragung
- § 12: Neufassung des § 12 zur Löschung der Eintragung
- § 13: Neufassung des § 13 zur Löschung der Eintragung
- § 14: Neufassung des § 14 zur Antragstellung nach Ablehnung der Eintragung
- § 15 Abs. 2: Neufassung von § 15 Abs. 2 zur Anzeige von Änderungen
- § 15 Abs. 3 und 4: Einfügung von Absätzen 3 und 4 in § 15 zur Untersagung des Betriebs
- § 16 Abs. 2 und 3: Einfügung von Absätzen 2 und 3 in § 16 zur Prüfung und Besichtigung
- Dritter Abschnitt: Einfügung des Dritten Abschnitts zur Handwerksähnlichen Gewerbe
- § 16c: Neue Vorschriften für die Anwendung von §§ 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 16 auf handwerksähnliche Gewerbe
- Erster Abschnitt des Zweiten Teils: Neue Überschrift: 'Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden von Lehrjungen'
- § 17: Ersetzung von 'halten noch anleiten' durch 'einstellen noch ausbilden'
- § 18 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ausbildung von Lehrlingen durch Personen, die die Meisterprüfung abgelegt haben
- § 18 Abs. 2: Neuer Absatz zur Ausbildung von Lehrlingen durch Personen mit Abschlussprüfung an Technischen Hochschulen oder Ingenieurschulen
- § 18 Abs. 3: Ersetzung von 'anzuleiten' durch 'auszubilden'
- § 18 Abs. 4: Ersetzung von 'anleiten' durch 'ausbilden'
- § 19: Neue Vorschriften für die Erwerbung der Befugnis, Lehrlinge auszubilden, durch Prüfungen
- § 20 Abs. 1: Ersetzung von 'wiederholt grob' durch 'wiederholt oder grob', 'zum Halten und Anleiten' durch 'zur Einstellung und zur Ausbildung', 'zu halten oder anzuleiten' durch 'einzustellen oder auszubilden'
- § 20 Abs. 2: Ersetzung von 'Anleitung' durch 'Ausbildung' und 'anzuleiten' durch 'auszubilden'
- § 21: Neue Vorschriften für den Lehrvertrag und die Lehrlingsrolle
- § 22 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'anleitungs-berechtigten' durch 'ausbildungs-berechtigten'
- § 25 Abs. 1: Ersetzung von 'durch einseitigen Rücktritt aufgelöst' durch 'fristlos gekündigt'
- § 28: Neue Vorschriften für das Ende des Lehrverhältnisses
- § 29: Neue Vorschriften für die Entziehung der Befugnis zur Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen
- § 30 Abs. 1: Einfügung von 'mit Zustimmung des Bundesrates'
- § 30 Abs. 2: Neuer Absatz zur Möglichkeit der gleichzeitigen Ausbildung in verwandten Handwerken
- § 32 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Feststellung der Fertigkeiten und Kenntnisse in der Gesellenprüfung
- § 32 Abs. 3: Neuer Absatz zur Wiederholung der Gesellenprüfung und Verlängerung der Lehrzeit
- § 33 Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften für die Errichtung und Zusammensetzung der Gesellenprüfungsausschüsse
- § 34: Neue Vorschriften für die Zusammensetzung, Berufung und Tätigkeit des Gesellenprüfungsausschusses
- § 35: Neue Vorschriften für die Zulassung zur Gesellenprüfung
- § 36: Neue Vorschriften für die Entscheidung über die Zulassung zur Gesellenprüfung
- § 31 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Gebührfreiheit des Gesellenprüfungszeugnisses
- § 39: Neue Vorschriften für die Ungültigkeitserklärung von Prüfungen und die Enthebung von Mitgliedern des Gesellenprüfungsausschusses
- § 40: Neue Vorschriften für die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen mit Gesellenprüfungszeugnissen
- Fünfter Abschnitt: Einführung des Fünften Abschnitts zur Bestimmung des Berufsbildes
- § 41: Neue Vorschriften für die Meisterprüfung und die Befähigung des Prüflings
- § 81 Satz 4: Neue Fassung für die Zusatzstimmen und die uneinheitliche Abgabe von Stimmen
- § 82 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 2, der § 72 Abs. 2 entsprechend anwendet
- § 83 Abs. 1: Einfügung eines neuen Absatzes 2 und Verschiebung des bisherigen Absatzes 2 zu Absatz 3
- § 84 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Zahl 4 durch 3
- § 84 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 11: Neue Fassungen für die Nummern 5, 6 und 11
- § 84 Abs. 2: Neue Fassung für die Regulierung des Ausbildungs- und Prüfungswesens
- § 84 Abs. 3: Einfügung der Worte 'und das handwerksähnliche Gewerbe'
- § 84 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 85: Neue Fassung für die Organe der Handwerkskammer
- § 86: Neue Fassung für die Vollversammlung
- § 87: Neue Fassung für die Mitglieder der Vollversammlung
- § 88 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Handwerkskammer' durch 'Vollversammlung'
- § 89 Abs. 1: Neue Fassung für die Berechtigung zur Wahl
- § 90: Neue Fassung für die Wählbarkeit als Vertreter
- § 91 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Worte 'und des handwerksähnlichen Gewerbes'
- § 91 Abs. 2: Neue Fassung für die Wahl der Wahlmänner
- § 92: Neue Fassung für die Wählbarkeit zum Gesellenmitglied
- § 93 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 94 Abs. 1 und 2: Neue Fassungen für die Absätze 1 und 2
- § 94 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Worte 'obersten Landesbehörde' durch 'Handwerkskammer'
- § 95 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 97 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Handwerkskammer' durch 'Vollversammlung'
- § 97 Abs. 2: Neue Fassung für die Ausgeschiedenen
- § 98 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Handwerkskammer' durch 'Vollversammlung'
- § 99: Streichung des § 99
- § 100 Abs. 1: Streichung des Satzes 1 und Ersetzung der Worte 'Ihrer Beschlußfassung'
- § 100 Abs. 1 Nr. 6 und 7: Neue Fassungen für die Nummern 6 und 7
- § 100 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'Nummern 3 bis 12' durch 'Nummern 3 bis 6 und Nummern 8 bis 10 und 12'
- § 103: Neue Fassung für die Verwaltung der Handwerkskammer
- § 104 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
- § 105: Neue Fassung für die Auskunftspflicht
- § 107 Abs. 1: Einfügung der Worte 'und den Inhabern handwerksähnlicher Betriebe'
- § 107 Abs. 2: Einfügung der Worte 'und der Inhaber handwerksähnliche~ Betriebe' und Einfügung von Sätzen 3 und 4
- § 107 Abs. 3: Einfügung der Worte 'Amtshandlungen und für'
- § 107 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
- § 109: Neue Fassung für die Staatsaufsicht
- § 42 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Errichtung und Zuständigkeit der Meisterprüfungsausschüsse
- § 42 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Geschäftsführung der Meisterprüfungsausschüsse
- § 43 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses
- § 43 Abs. 3: Neue Vorschriften zu den Anforderungen an die Beisitzer des Meisterprüfungsausschusses
- § 43 Abs. 4: Neue Vorschriften zu den Anforderungen an einen Beisitzer des Meisterprüfungsausschusses
- § 43 Abs. 5: Anpassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses
- § 43 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 34 Abs. 4
- § 44: Neue Vorschriften zur Zulassung zur Meisterprüfung
- § 45 Satz 2: Anpassung der Vorschriften zur Zuständigkeit der Handwerkskammer
- § 47 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Genehmigung von Innungsbezirken, die sich auf mehrere Länder erstrecken
- § 49 Abs. 1 Nr. 3: Neue Vorschriften zur Regulierung und Überwachung der Lehrlingsausbildung
- § 49 Abs. 1 Nr. 4: Neue Vorschriften zur Durchführung der Gesellenprüfungen
- § 49 Abs. 1 Nr. 5: Einführung der Möglichkeit, Lehrgänge zu veranstalten
- § 49 Abs. 1: Einführung der neuen Nummer 10 zur Durchführung von Vorschriften und Anordnungen der Handwerkskammer
- § 53a: Einführung von Gastmitgliedern in die Handwerksinnung
- § 55 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Innungsversammlung
- § 55 Abs. 2 Nr. 2: Einführung der Möglichkeit, Gebühren von Nichtmitgliedern zu erheben
- § 55 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d: Ausschluss der laufenden Verwaltungsgeschäfte von der Zuständigkeit der Innungsversammlung
- § 56 Abs. 2: Einführung der Möglichkeit, die Bildung einer Vertreterversammlung schriftlich zu beschließen
- § 56 Abs. 3: Anpassung der Vorschriften zur Berufung von Ausschüssen
- § 57: Anpassung der Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Innungsversammlung
- § 60 Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Wahl des Vorstands
- § 60 Abs. 3: Einführung der Möglichkeit, die Vertretung durch Vorstandsmitglieder oder den Geschäftsführer zu übertragen
- § 61: Einführung eines neuen Absatzes zur Errichtung eines Schlichtungsausschusses
- § 62 Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Herbeiführung von Maßnahmen
- § 62 Abs. 2 Nr. 2: Neue Vorschriften zur Förderung und Überwachung der beruflichen Ausbildung
- § 62 Abs. 2 Nr. 3: Neue Vorschriften zur Errichtung der Gesellenprüfungsausschüsse
- § 62 Abs. 2 Nr. 4: Einführung der Möglichkeit, Lehrgänge zu veranstalten
- § 62 Abs. 2: Einführung der neuen Nummer 6 zur Wahl oder Benennung von Ausschussvorsitzenden
- § 62 Abs. 3: Anpassung der Vorschriften zur Teilnahme an Ausschüssen
- § 62 Abs. 4 Satz 2: Einführung der Möglichkeit, die Zusammenkunft nicht in angemessener Frist zu erteilen
- § 63 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Wahl des Gesellenausschusses
- § 63: Einführung von neuen Absätzen zur Tätigkeit und Bekanntmachung der Mitglieder des Gesellenausschusses
- § 65 Abs. 1 Nr. 3: Einführung der Möglichkeit, eine entsprechende Lehrabschlussprüfung abzulegen
- § 66: Anpassung der Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Innungsversammlung
- § 67 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Innungsversammlung
- § 72: Einführung eines neuen Absatzes zur Vermögensauseinandersetzung bei der Teilung oder Neuausgrenzung von Innungen
- § 76 Nr. 2: Neue Vorschriften zur Förderung des gemeinschaftlichen Einkaufs und der Übernahme von Lieferungen und Leistungen
- § 77 Abs. 2: Einführung der Möglichkeit, mehrere Stimmen zu haben und uneinheitlich abzugeben
- § 77 Abs. 3: Einführung der Möglichkeit, bis zur Hälfte der Vorstandsmitglieder nicht von der Mitgliederversammlung zu wählen
- § 77a: Einführung der Möglichkeit, Vereinigungen von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe anzuschließen
- § 79: Einführung der Möglichkeit, eine andere Abgrenzung zuzulassen
- § 80: Einführung der Möglichkeit, das handwerksähnliche Gewerbe zu berücksichtigen
## Wortlaut

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- **1957-12-30** · BGBl. 1957 I S. 1883 — Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin (Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin - SKAG Berlin -)
- **1960-11-30** · BGBl. 1960 I S. 851 — Verordnung über die Festsetzung der Lehrzeitdauer im Handwerk
- **1961-10-13** · BGBl. 1961 I S. 1863 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu §§ 1 und 7 Abs. 1 und 2 der Handwerksordnung
- **1965-09-15** · BGBl. 1965 I S. 1254 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung

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# Stellen dieser Station
- § 1: Bestätigung der Verfassungskonformität
- § 7 Abs. 1 und 2: Bestätigung der Verfassungskonformität
- § 110: Neufassung des § 110 mit Strafvorschriften für das unbefugte Offenbaren oder Verwerten von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.
- § 111: Neufassung des § 111 mit Ordnungswidrigkeiten für verschiedene Handwerksverstöße.
- § 111a: Neufassung des § 111a mit Ordnungswidrigkeiten für weitere Handwerksverstöße.
- § 112 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4 in § 112.
- § 115: Ersetzung der Worte 'zum Halten oder Anleiten' durch 'zur Einstellung oder zur Ausbildung'.
- § 118 Abs. 1: Neufassung des § 118 Abs. 1 mit Vorschriften für die Berufung von Beisitzern bei Trennung oder Zusammenfassung von Handwerken.
- § 119 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Facharbeiterprüfung' durch 'Lehrabschlussprüfung'.
- Anlage A: Neufassung der Anlage A mit dem Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können.
- Anlage B: Einfügung einer neuen Anlage B mit dem Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können.
- Anlage C: Umbenennung der bisherigen Anlage B in Anlage C.
- § 1: Neufassung des § 1 mit Definition von Handwerksbetrieb und Ermächtigung des Bundesministers
- § 2 Nr. 3: Neufassung von § 2 Nr. 3 zur Definition von handwerklichen Nebenbetrieben
- § 3 Abs. 2: Einfügung der Worte 'während eines Jahres' in § 3 Abs. 2
- § 4: Neufassung des § 4 zur Fortführung des Betriebs nach dem Tod eines Handwerkers
- § 6 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'betriebenen' durch 'zu betreibenden' in § 6 Abs. 1
- § 6 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2 in § 6 zur Zuständigkeit der Handwerkskammer
- § 7: Neufassung des § 7 zur Eintragung in die Handwerksrolle
- § 8: Neufassung des § 8 zur Ausnahmebewilligung
- § 8a: Einfügung eines neuen § 8a zur Ausnahmebewilligung für EU-Bürger
- § 9 Abs. 2: Neufassung von § 9 Abs. 2 zur Ausstellung der Handwerkskarte
- § 9 Abs. 3: Streichung von § 9 Abs. 3
- § 10: Ersetzung von Wörtern in § 10 zur Eintragung in das Handelsregister
- § 11: Neufassung des § 11 zur Entscheidung über die Eintragung
- § 12: Neufassung des § 12 zur Löschung der Eintragung
- § 13: Neufassung des § 13 zur Löschung der Eintragung
- § 14: Neufassung des § 14 zur Antragstellung nach Ablehnung der Eintragung
- § 15 Abs. 2: Neufassung von § 15 Abs. 2 zur Anzeige von Änderungen
- § 15 Abs. 3 und 4: Einfügung von Absätzen 3 und 4 in § 15 zur Untersagung des Betriebs
- § 16 Abs. 2 und 3: Einfügung von Absätzen 2 und 3 in § 16 zur Prüfung und Besichtigung
- Dritter Abschnitt: Einfügung des Dritten Abschnitts zur Handwerksähnlichen Gewerbe
- § 16c: Neue Vorschriften für die Anwendung von §§ 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 16 auf handwerksähnliche Gewerbe
- Erster Abschnitt des Zweiten Teils: Neue Überschrift: 'Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden von Lehrjungen'
- § 17: Ersetzung von 'halten noch anleiten' durch 'einstellen noch ausbilden'
- § 18 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ausbildung von Lehrlingen durch Personen, die die Meisterprüfung abgelegt haben
- § 18 Abs. 2: Neuer Absatz zur Ausbildung von Lehrlingen durch Personen mit Abschlussprüfung an Technischen Hochschulen oder Ingenieurschulen
- § 18 Abs. 3: Ersetzung von 'anzuleiten' durch 'auszubilden'
- § 18 Abs. 4: Ersetzung von 'anleiten' durch 'ausbilden'
- § 19: Neue Vorschriften für die Erwerbung der Befugnis, Lehrlinge auszubilden, durch Prüfungen
- § 20 Abs. 1: Ersetzung von 'wiederholt grob' durch 'wiederholt oder grob', 'zum Halten und Anleiten' durch 'zur Einstellung und zur Ausbildung', 'zu halten oder anzuleiten' durch 'einzustellen oder auszubilden'
- § 20 Abs. 2: Ersetzung von 'Anleitung' durch 'Ausbildung' und 'anzuleiten' durch 'auszubilden'
- § 21: Neue Vorschriften für den Lehrvertrag und die Lehrlingsrolle
- § 22 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'anleitungs-berechtigten' durch 'ausbildungs-berechtigten'
- § 25 Abs. 1: Ersetzung von 'durch einseitigen Rücktritt aufgelöst' durch 'fristlos gekündigt'
- § 28: Neue Vorschriften für das Ende des Lehrverhältnisses
- § 29: Neue Vorschriften für die Entziehung der Befugnis zur Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen
- § 30 Abs. 1: Einfügung von 'mit Zustimmung des Bundesrates'
- § 30 Abs. 2: Neuer Absatz zur Möglichkeit der gleichzeitigen Ausbildung in verwandten Handwerken
- § 32 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Feststellung der Fertigkeiten und Kenntnisse in der Gesellenprüfung
- § 32 Abs. 3: Neuer Absatz zur Wiederholung der Gesellenprüfung und Verlängerung der Lehrzeit
- § 33 Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften für die Errichtung und Zusammensetzung der Gesellenprüfungsausschüsse
- § 34: Neue Vorschriften für die Zusammensetzung, Berufung und Tätigkeit des Gesellenprüfungsausschusses
- § 35: Neue Vorschriften für die Zulassung zur Gesellenprüfung
- § 36: Neue Vorschriften für die Entscheidung über die Zulassung zur Gesellenprüfung
- § 31 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Gebührfreiheit des Gesellenprüfungszeugnisses
- § 39: Neue Vorschriften für die Ungültigkeitserklärung von Prüfungen und die Enthebung von Mitgliedern des Gesellenprüfungsausschusses
- § 40: Neue Vorschriften für die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen mit Gesellenprüfungszeugnissen
- Fünfter Abschnitt: Einführung des Fünften Abschnitts zur Bestimmung des Berufsbildes
- § 41: Neue Vorschriften für die Meisterprüfung und die Befähigung des Prüflings
- § 81 Satz 4: Neue Fassung für die Zusatzstimmen und die uneinheitliche Abgabe von Stimmen
- § 82 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 2, der § 72 Abs. 2 entsprechend anwendet
- § 83 Abs. 1: Einfügung eines neuen Absatzes 2 und Verschiebung des bisherigen Absatzes 2 zu Absatz 3
- § 84 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Zahl 4 durch 3
- § 84 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 11: Neue Fassungen für die Nummern 5, 6 und 11
- § 84 Abs. 2: Neue Fassung für die Regulierung des Ausbildungs- und Prüfungswesens
- § 84 Abs. 3: Einfügung der Worte 'und das handwerksähnliche Gewerbe'
- § 84 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 85: Neue Fassung für die Organe der Handwerkskammer
- § 86: Neue Fassung für die Vollversammlung
- § 87: Neue Fassung für die Mitglieder der Vollversammlung
- § 88 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Handwerkskammer' durch 'Vollversammlung'
- § 89 Abs. 1: Neue Fassung für die Berechtigung zur Wahl
- § 90: Neue Fassung für die Wählbarkeit als Vertreter
- § 91 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Worte 'und des handwerksähnlichen Gewerbes'
- § 91 Abs. 2: Neue Fassung für die Wahl der Wahlmänner
- § 92: Neue Fassung für die Wählbarkeit zum Gesellenmitglied
- § 93 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 94 Abs. 1 und 2: Neue Fassungen für die Absätze 1 und 2
- § 94 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Worte 'obersten Landesbehörde' durch 'Handwerkskammer'
- § 95 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 97 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Handwerkskammer' durch 'Vollversammlung'
- § 97 Abs. 2: Neue Fassung für die Ausgeschiedenen
- § 98 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Handwerkskammer' durch 'Vollversammlung'
- § 99: Streichung des § 99
- § 100 Abs. 1: Streichung des Satzes 1 und Ersetzung der Worte 'Ihrer Beschlußfassung'
- § 100 Abs. 1 Nr. 6 und 7: Neue Fassungen für die Nummern 6 und 7
- § 100 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'Nummern 3 bis 12' durch 'Nummern 3 bis 6 und Nummern 8 bis 10 und 12'
- § 103: Neue Fassung für die Verwaltung der Handwerkskammer
- § 104 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
- § 105: Neue Fassung für die Auskunftspflicht
- § 107 Abs. 1: Einfügung der Worte 'und den Inhabern handwerksähnlicher Betriebe'
- § 107 Abs. 2: Einfügung der Worte 'und der Inhaber handwerksähnliche~ Betriebe' und Einfügung von Sätzen 3 und 4
- § 107 Abs. 3: Einfügung der Worte 'Amtshandlungen und für'
- § 107 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
- § 109: Neue Fassung für die Staatsaufsicht
- § 42 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Errichtung und Zuständigkeit der Meisterprüfungsausschüsse
- § 42 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Geschäftsführung der Meisterprüfungsausschüsse
- § 43 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses
- § 43 Abs. 3: Neue Vorschriften zu den Anforderungen an die Beisitzer des Meisterprüfungsausschusses
- § 43 Abs. 4: Neue Vorschriften zu den Anforderungen an einen Beisitzer des Meisterprüfungsausschusses
- § 43 Abs. 5: Anpassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses
- § 43 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 34 Abs. 4
- § 44: Neue Vorschriften zur Zulassung zur Meisterprüfung
- § 45 Satz 2: Anpassung der Vorschriften zur Zuständigkeit der Handwerkskammer
- § 47 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Genehmigung von Innungsbezirken, die sich auf mehrere Länder erstrecken
- § 49 Abs. 1 Nr. 3: Neue Vorschriften zur Regulierung und Überwachung der Lehrlingsausbildung
- § 49 Abs. 1 Nr. 4: Neue Vorschriften zur Durchführung der Gesellenprüfungen
- § 49 Abs. 1 Nr. 5: Einführung der Möglichkeit, Lehrgänge zu veranstalten
- § 49 Abs. 1: Einführung der neuen Nummer 10 zur Durchführung von Vorschriften und Anordnungen der Handwerkskammer
- § 53a: Einführung von Gastmitgliedern in die Handwerksinnung
- § 55 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Innungsversammlung
- § 55 Abs. 2 Nr. 2: Einführung der Möglichkeit, Gebühren von Nichtmitgliedern zu erheben
- § 55 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d: Ausschluss der laufenden Verwaltungsgeschäfte von der Zuständigkeit der Innungsversammlung
- § 56 Abs. 2: Einführung der Möglichkeit, die Bildung einer Vertreterversammlung schriftlich zu beschließen
- § 56 Abs. 3: Anpassung der Vorschriften zur Berufung von Ausschüssen
- § 57: Anpassung der Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Innungsversammlung
- § 60 Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Wahl des Vorstands
- § 60 Abs. 3: Einführung der Möglichkeit, die Vertretung durch Vorstandsmitglieder oder den Geschäftsführer zu übertragen
- § 61: Einführung eines neuen Absatzes zur Errichtung eines Schlichtungsausschusses
- § 62 Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Herbeiführung von Maßnahmen
- § 62 Abs. 2 Nr. 2: Neue Vorschriften zur Förderung und Überwachung der beruflichen Ausbildung
- § 62 Abs. 2 Nr. 3: Neue Vorschriften zur Errichtung der Gesellenprüfungsausschüsse
- § 62 Abs. 2 Nr. 4: Einführung der Möglichkeit, Lehrgänge zu veranstalten
- § 62 Abs. 2: Einführung der neuen Nummer 6 zur Wahl oder Benennung von Ausschussvorsitzenden
- § 62 Abs. 3: Anpassung der Vorschriften zur Teilnahme an Ausschüssen
- § 62 Abs. 4 Satz 2: Einführung der Möglichkeit, die Zusammenkunft nicht in angemessener Frist zu erteilen
- § 63 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Wahl des Gesellenausschusses
- § 63: Einführung von neuen Absätzen zur Tätigkeit und Bekanntmachung der Mitglieder des Gesellenausschusses
- § 65 Abs. 1 Nr. 3: Einführung der Möglichkeit, eine entsprechende Lehrabschlussprüfung abzulegen
- § 66: Anpassung der Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Innungsversammlung
- § 67 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Innungsversammlung
- § 72: Einführung eines neuen Absatzes zur Vermögensauseinandersetzung bei der Teilung oder Neuausgrenzung von Innungen
- § 76 Nr. 2: Neue Vorschriften zur Förderung des gemeinschaftlichen Einkaufs und der Übernahme von Lieferungen und Leistungen
- § 77 Abs. 2: Einführung der Möglichkeit, mehrere Stimmen zu haben und uneinheitlich abzugeben
- § 77 Abs. 3: Einführung der Möglichkeit, bis zur Hälfte der Vorstandsmitglieder nicht von der Mitgliederversammlung zu wählen
- § 77a: Einführung der Möglichkeit, Vereinigungen von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe anzuschließen
- § 79: Einführung der Möglichkeit, eine andere Abgrenzung zuzulassen
- § 80: Einführung der Möglichkeit, das handwerksähnliche Gewerbe zu berücksichtigen

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-13Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu §§ 1 und 7 Abs. 1 und 2 der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1863
> Station: 1965-09-15Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 1: Bestätigung der Verfassungskonformität
§ 1: Neufassung des § 1 mit Definition von Handwerksbetrieb und Ermächtigung des Bundesministers

7
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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 10: Ersetzung von Wörtern in § 10 zur Eintragung in das Handelsregister

11
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# § 100
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 100 Abs. 1: Streichung des Satzes 1 und Ersetzung der Worte 'Ihrer Beschlußfassung'
§ 100 Abs. 1 Nr. 6 und 7: Neue Fassungen für die Nummern 6 und 7
§ 100 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'Nummern 3 bis 12' durch 'Nummern 3 bis 6 und Nummern 8 bis 10 und 12'

7
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# § 103
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 103: Neue Fassung für die Verwaltung der Handwerkskammer

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 104 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2

7
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# § 105
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 105: Neue Fassung für die Auskunftspflicht

13
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 107
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 107 Abs. 1: Einfügung der Worte 'und den Inhabern handwerksähnlicher Betriebe'
§ 107 Abs. 2: Einfügung der Worte 'und der Inhaber handwerksähnliche~ Betriebe' und Einfügung von Sätzen 3 und 4
§ 107 Abs. 3: Einfügung der Worte 'Amtshandlungen und für'
§ 107 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4

7
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# § 109
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 109: Neue Fassung für die Staatsaufsicht

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 11: Neufassung des § 11 zur Entscheidung über die Eintragung

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 110
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 110: Neufassung des § 110 mit Strafvorschriften für das unbefugte Offenbaren oder Verwerten von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

7
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# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 111: Neufassung des § 111 mit Ordnungswidrigkeiten für verschiedene Handwerksverstöße.

7
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# § 111a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 111a: Neufassung des § 111a mit Ordnungswidrigkeiten für weitere Handwerksverstöße.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 112
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 112 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4 in § 112.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 115
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 115: Ersetzung der Worte 'zum Halten oder Anleiten' durch 'zur Einstellung oder zur Ausbildung'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 118
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-12-30 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1567
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 118 Abs. 1: Ersetzung der Worte „bis zum 31. Dezember 1953
§ 118 Abs. 1: Neufassung des § 118 Abs. 1 mit Vorschriften für die Berufung von Beisitzern bei Trennung oder Zusammenfassung von Handwerken.

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# § 119
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 119 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Facharbeiterprüfung' durch 'Lehrabschlussprüfung'.

7
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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 12: Neufassung des § 12 zur Löschung der Eintragung

7
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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 13: Neufassung des § 13 zur Löschung der Eintragung

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 14: Neufassung des § 14 zur Antragstellung nach Ablehnung der Eintragung

9
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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 15 Abs. 2: Neufassung von § 15 Abs. 2 zur Anzeige von Änderungen
§ 15 Abs. 3 und 4: Einfügung von Absätzen 3 und 4 in § 15 zur Untersagung des Betriebs

7
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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 16 Abs. 2 und 3: Einfügung von Absätzen 2 und 3 in § 16 zur Prüfung und Besichtigung

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 16c: Neue Vorschriften für die Anwendung von §§ 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 16 auf handwerksähnliche Gewerbe

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 17: Ersetzung von 'halten noch anleiten' durch 'einstellen noch ausbilden'

13
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 18 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ausbildung von Lehrlingen durch Personen, die die Meisterprüfung abgelegt haben
§ 18 Abs. 2: Neuer Absatz zur Ausbildung von Lehrlingen durch Personen mit Abschlussprüfung an Technischen Hochschulen oder Ingenieurschulen
§ 18 Abs. 3: Ersetzung von 'anzuleiten' durch 'auszubilden'
§ 18 Abs. 4: Ersetzung von 'anleiten' durch 'ausbilden'

7
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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 19: Neue Vorschriften für die Erwerbung der Befugnis, Lehrlinge auszubilden, durch Prüfungen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 2 Nr. 3: Neufassung von § 2 Nr. 3 zur Definition von handwerklichen Nebenbetrieben

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 20 Abs. 1: Ersetzung von 'wiederholt grob' durch 'wiederholt oder grob', 'zum Halten und Anleiten' durch 'zur Einstellung und zur Ausbildung', 'zu halten oder anzuleiten' durch 'einzustellen oder auszubilden'
§ 20 Abs. 2: Ersetzung von 'Anleitung' durch 'Ausbildung' und 'anzuleiten' durch 'auszubilden'

7
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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 21: Neue Vorschriften für den Lehrvertrag und die Lehrlingsrolle

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 22 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'anleitungs-berechtigten' durch 'ausbildungs-berechtigten'

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 25 Abs. 1: Ersetzung von 'durch einseitigen Rücktritt aufgelöst' durch 'fristlos gekündigt'

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 28: Neue Vorschriften für das Ende des Lehrverhältnisses

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 29: Neue Vorschriften für die Entziehung der Befugnis zur Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 3 Abs. 2: Einfügung der Worte 'während eines Jahres' in § 3 Abs. 2

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 30 Abs. 1: Einfügung von 'mit Zustimmung des Bundesrates'
§ 30 Abs. 2: Neuer Absatz zur Möglichkeit der gleichzeitigen Ausbildung in verwandten Handwerken

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 31 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Gebührfreiheit des Gesellenprüfungszeugnisses

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 32 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Feststellung der Fertigkeiten und Kenntnisse in der Gesellenprüfung
§ 32 Abs. 3: Neuer Absatz zur Wiederholung der Gesellenprüfung und Verlängerung der Lehrzeit

7
hwo/§33.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 33 Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften für die Errichtung und Zusammensetzung der Gesellenprüfungsausschüsse

7
hwo/§34.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 34: Neue Vorschriften für die Zusammensetzung, Berufung und Tätigkeit des Gesellenprüfungsausschusses

7
hwo/§35.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 35: Neue Vorschriften für die Zulassung zur Gesellenprüfung

7
hwo/§36.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 36: Neue Vorschriften für die Entscheidung über die Zulassung zur Gesellenprüfung

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 39: Neue Vorschriften für die Ungültigkeitserklärung von Prüfungen und die Enthebung von Mitgliedern des Gesellenprüfungsausschusses

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 4: Neufassung des § 4 zur Fortführung des Betriebs nach dem Tod eines Handwerkers

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 40: Neue Vorschriften für die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen mit Gesellenprüfungszeugnissen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 41: Neue Vorschriften für die Meisterprüfung und die Befähigung des Prüflings

9
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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 42 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Errichtung und Zuständigkeit der Meisterprüfungsausschüsse
§ 42 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Geschäftsführung der Meisterprüfungsausschüsse

15
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@@ -0,0 +1,15 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 43 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses
§ 43 Abs. 3: Neue Vorschriften zu den Anforderungen an die Beisitzer des Meisterprüfungsausschusses
§ 43 Abs. 4: Neue Vorschriften zu den Anforderungen an einen Beisitzer des Meisterprüfungsausschusses
§ 43 Abs. 5: Anpassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses
§ 43 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 34 Abs. 4

7
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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 44: Neue Vorschriften zur Zulassung zur Meisterprüfung

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 45 Satz 2: Anpassung der Vorschriften zur Zuständigkeit der Handwerkskammer

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 47 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Genehmigung von Innungsbezirken, die sich auf mehrere Länder erstrecken

13
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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 49 Abs. 1 Nr. 3: Neue Vorschriften zur Regulierung und Überwachung der Lehrlingsausbildung
§ 49 Abs. 1 Nr. 4: Neue Vorschriften zur Durchführung der Gesellenprüfungen
§ 49 Abs. 1 Nr. 5: Einführung der Möglichkeit, Lehrgänge zu veranstalten
§ 49 Abs. 1: Einführung der neuen Nummer 10 zur Durchführung von Vorschriften und Anordnungen der Handwerkskammer

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# § 53a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 53a: Einführung von Gastmitgliedern in die Handwerksinnung

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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 55 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Innungsversammlung
§ 55 Abs. 2 Nr. 2: Einführung der Möglichkeit, Gebühren von Nichtmitgliedern zu erheben
§ 55 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d: Ausschluss der laufenden Verwaltungsgeschäfte von der Zuständigkeit der Innungsversammlung

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 56 Abs. 2: Einführung der Möglichkeit, die Bildung einer Vertreterversammlung schriftlich zu beschließen
§ 56 Abs. 3: Anpassung der Vorschriften zur Berufung von Ausschüssen

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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 57: Anpassung der Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Innungsversammlung

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 6 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'betriebenen' durch 'zu betreibenden' in § 6 Abs. 1
§ 6 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2 in § 6 zur Zuständigkeit der Handwerkskammer

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# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 60 Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Wahl des Vorstands
§ 60 Abs. 3: Einführung der Möglichkeit, die Vertretung durch Vorstandsmitglieder oder den Geschäftsführer zu übertragen

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# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 61: Einführung eines neuen Absatzes zur Errichtung eines Schlichtungsausschusses

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# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 62 Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Herbeiführung von Maßnahmen
§ 62 Abs. 2 Nr. 2: Neue Vorschriften zur Förderung und Überwachung der beruflichen Ausbildung
§ 62 Abs. 2 Nr. 3: Neue Vorschriften zur Errichtung der Gesellenprüfungsausschüsse
§ 62 Abs. 2 Nr. 4: Einführung der Möglichkeit, Lehrgänge zu veranstalten
§ 62 Abs. 2: Einführung der neuen Nummer 6 zur Wahl oder Benennung von Ausschussvorsitzenden
§ 62 Abs. 3: Anpassung der Vorschriften zur Teilnahme an Ausschüssen
§ 62 Abs. 4 Satz 2: Einführung der Möglichkeit, die Zusammenkunft nicht in angemessener Frist zu erteilen

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# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 63 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Wahl des Gesellenausschusses
§ 63: Einführung von neuen Absätzen zur Tätigkeit und Bekanntmachung der Mitglieder des Gesellenausschusses

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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 65 Abs. 1 Nr. 3: Einführung der Möglichkeit, eine entsprechende Lehrabschlussprüfung abzulegen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 66: Anpassung der Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Innungsversammlung

7
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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 67 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Innungsversammlung

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-13Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu §§ 1 und 7 Abs. 1 und 2 der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1863
> Station: 1965-09-15Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 7 Abs. 1 und 2: Bestätigung der Verfassungskonformität
§ 7: Neufassung des § 7 zur Eintragung in die Handwerksrolle

7
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# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 72: Einführung eines neuen Absatzes zur Vermögensauseinandersetzung bei der Teilung oder Neuausgrenzung von Innungen

7
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# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 76 Nr. 2: Neue Vorschriften zur Förderung des gemeinschaftlichen Einkaufs und der Übernahme von Lieferungen und Leistungen

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# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 77 Abs. 2: Einführung der Möglichkeit, mehrere Stimmen zu haben und uneinheitlich abzugeben
§ 77 Abs. 3: Einführung der Möglichkeit, bis zur Hälfte der Vorstandsmitglieder nicht von der Mitgliederversammlung zu wählen

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# § 77a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 77a: Einführung der Möglichkeit, Vereinigungen von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe anzuschließen

7
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# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 79: Einführung der Möglichkeit, eine andere Abgrenzung zuzulassen

7
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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 8: Neufassung des § 8 zur Ausnahmebewilligung

7
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# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 80: Einführung der Möglichkeit, das handwerksähnliche Gewerbe zu berücksichtigen

7
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# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 81 Satz 4: Neue Fassung für die Zusatzstimmen und die uneinheitliche Abgabe von Stimmen

7
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# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 82 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 2, der § 72 Abs. 2 entsprechend anwendet

7
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# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 83 Abs. 1: Einfügung eines neuen Absatzes 2 und Verschiebung des bisherigen Absatzes 2 zu Absatz 3

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# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 84 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Zahl 4 durch 3
§ 84 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 11: Neue Fassungen für die Nummern 5, 6 und 11
§ 84 Abs. 2: Neue Fassung für die Regulierung des Ausbildungs- und Prüfungswesens
§ 84 Abs. 3: Einfügung der Worte 'und das handwerksähnliche Gewerbe'
§ 84 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4

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# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 85: Neue Fassung für die Organe der Handwerkskammer

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# § 86
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 86: Neue Fassung für die Vollversammlung

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# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 87: Neue Fassung für die Mitglieder der Vollversammlung

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# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 88 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Handwerkskammer' durch 'Vollversammlung'

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# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 89 Abs. 1: Neue Fassung für die Berechtigung zur Wahl

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# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 8a: Einfügung eines neuen § 8a zur Ausnahmebewilligung für EU-Bürger

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 9 Abs. 2: Neufassung von § 9 Abs. 2 zur Ausstellung der Handwerkskarte
§ 9 Abs. 3: Streichung von § 9 Abs. 3

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# § 90
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 90: Neue Fassung für die Wählbarkeit als Vertreter

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# § 91
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 91 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Worte 'und des handwerksähnlichen Gewerbes'
§ 91 Abs. 2: Neue Fassung für die Wahl der Wahlmänner

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# § 92
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 92: Neue Fassung für die Wählbarkeit zum Gesellenmitglied

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# § 93
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 93 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2

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# § 94
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 94 Abs. 1 und 2: Neue Fassungen für die Absätze 1 und 2
§ 94 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Worte 'obersten Landesbehörde' durch 'Handwerkskammer'

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# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 95 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes 2

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# § 97
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 97 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Handwerkskammer' durch 'Vollversammlung'
§ 97 Abs. 2: Neue Fassung für die Ausgeschiedenen

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# § 98
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 98 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Handwerkskammer' durch 'Vollversammlung'

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# § 99
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-15 — Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1254
§ 99: Streichung des § 99

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# BGBl. 1965 I S. 1254
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1254
- **Verkündung:** 1965-09-15
- **Inkrafttreten:** 1965-09-16
- **Ausfertigung:** 1965-09-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/50#page=30
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** HWO
## Kurz
Das Gesetz ändert die Handwerksordnung, insbesondere bezüglich der Definition von Handwerksbetrieben, der Fortführung von Handwerksbetrieben nach dem Tod des Betreibers und der Versicherungspflicht von Handwerkern.