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LawGit Spiegel 37caee4a49 BGBl. 2014 I S. 2010 · Verordnung · Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung
Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 2010
Inkrafttreten: 2015-01-01; 2014-12-18 (Artikel 7 und Artikel 8 Nummer 1)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2014-12-17

BGBl-Id: bgbl1-2014-58-1
2014-12-17 12:00:00 +00:00

1000 B

Stellen dieser Station

  • § 47: Die Voraussetzungen für die erforderliche Sachkunde werden angepasst.
  • § 48: Neue Vorschriften für die öffentliche Bestellung der Leitung und stellvertretenden Leitung der Prüfstelle.
  • § 49: Neue Vorschriften für die Bezeichnung und Anzeige der staatlich anerkannten Prüfstelle.
  • § 50: Neue Vorschriften für die Durchführung von Eichungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen.
  • § 51: Neue Vorschriften für die Durchführung von Befundprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen.
  • § 52: Neue Vorschriften für die Erstellung und Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen.
  • § 53: Neue Vorschriften für die Verantwortung der Prüfstellenleitung.
  • § 54: Neue Vorschriften für die Befugniserteilung an Instandsetzer.
  • § 55: Neue Vorschriften für die Pflichten der Instandsetzer.
  • § 56: Neue Vorschriften für das Meldeverfahren der Behörden.
  • § 57: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten.
  • § 58: Neue Übergangsvorschriften.