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LawGit Spiegel ee7e1978b4 BGBl. 1975 I S. 285 · Verordnung · Verordnung über die Kosten für die Untersuchung des in das Zollgebiet eingehenden Fleisches (Einfuhruntersuchungskosten-Verordnung - EinfUKostV)
Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 285
Inkrafttreten: 1975-01-25 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1975-01-24

BGBl-Id: bgbl1-1975-8-3
1975-01-24 12:00:00 +00:00

871 B

AFBGV — 1975-01-24

  • Titel: Verordnung über die Kosten für die Untersuchung des in das Zollgebiet eingehenden Fleisches (Einfuhruntersuchungskosten-Verordnung - EinfUKostV)
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 285
  • Inkrafttreten: 1975-01-25 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/8#page=13
  • Kurz: Die Verordnung regelt die Kosten für die Untersuchung von Fleisch, das in das Zollgebiet eingeführt wird, und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie hebt gleichzeitig die Auslandsfleischbeschaustellen-Verordnung und die Auslandsfleischbeschaugebühren-Verordnung auf.

Betroffene Stellen

Keine einzelnen Stellen ermittelt.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.