Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 285 Inkrafttreten: 1975-01-25 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1975-01-24 BGBl-Id: bgbl1-1975-8-3
871 B
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AFBGV — 1975-01-24
- Titel: Verordnung über die Kosten für die Untersuchung des in das Zollgebiet eingehenden Fleisches (Einfuhruntersuchungskosten-Verordnung - EinfUKostV)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 285
- Inkrafttreten: 1975-01-25 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/8#page=13
- Kurz: Die Verordnung regelt die Kosten für die Untersuchung von Fleisch, das in das Zollgebiet eingeführt wird, und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie hebt gleichzeitig die Auslandsfleischbeschaustellen-Verordnung und die Auslandsfleischbeschaugebühren-Verordnung auf.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.