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LawGit Spiegel e92680f86c BGBl. 2021 I S. 1309 · Erlass · Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG)
Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1309
Inkrafttreten: 2021-06-08
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2021-06-08

BGBl-Id: bgbl1-2021-28-7
2021-06-08 12:00:00 +00:00

1.5 KiB
Raw Blame History

DIGAV — 2021-06-08

  • Titel: Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz DVPMG)
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1309
  • Inkrafttreten: 2021-06-08
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/28#page=53
  • Kurz: Das Gesetz modernisiert die Versorgung und Pflege durch digitale Innovationen, wie die Einführung digitaler Identitäten, elektronischer Medikationspläne und telemedizinischer Dienste.

Betroffene Stellen

  • § 2 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen von 'und' durch Kommas und Hinzufügen von zwei neuen Nummern 25 und 26.
  • § 4 Abs. 7: Neuer Absatz 7, der ab dem 1. Januar 2023 Anforderungen an die Datensicherheit festlegt.
  • § 6a: Neuer § 6a, der die Interoperabilität von digitalen Gesundheitsanwendungen mit der elektronischen Patientenakte regelt.
  • § 7 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, die Anforderungen an die Informationssicherheit und Zertifikate festlegt.
  • § 17 Abs. 1 Satz 2: Hinzufügen der Wörter 'und Leistungen der Heilmittelerbringer oder Hebammen'.
  • § 20 Abs. 3: Streichung des Wortes 'und', Neufassung von Nummer 6 und Hinzufügen von Nummer 7.
  • Anlage 1 (Fragebogen gemäß § 4 Abs. 6): Hinzufügen von Nummer 32a im Unterabschnitt 'Basisanforderungen' und Streichung von Nummern 2 und 3 im Unterabschnitt 'Zusatzanforderungen'.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.