Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1309 Inkrafttreten: 2021-06-08 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-06-08 BGBl-Id: bgbl1-2021-28-7
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DIGAV — 2021-06-08
- Titel: Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG)
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1309
- Inkrafttreten: 2021-06-08
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/28#page=53
- Kurz: Das Gesetz modernisiert die Versorgung und Pflege durch digitale Innovationen, wie die Einführung digitaler Identitäten, elektronischer Medikationspläne und telemedizinischer Dienste.
Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen von 'und' durch Kommas und Hinzufügen von zwei neuen Nummern 25 und 26.
- § 4 Abs. 7: Neuer Absatz 7, der ab dem 1. Januar 2023 Anforderungen an die Datensicherheit festlegt.
- § 6a: Neuer § 6a, der die Interoperabilität von digitalen Gesundheitsanwendungen mit der elektronischen Patientenakte regelt.
- § 7 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, die Anforderungen an die Informationssicherheit und Zertifikate festlegt.
- § 17 Abs. 1 Satz 2: Hinzufügen der Wörter 'und Leistungen der Heilmittelerbringer oder Hebammen'.
- § 20 Abs. 3: Streichung des Wortes 'und', Neufassung von Nummer 6 und Hinzufügen von Nummer 7.
- Anlage 1 (Fragebogen gemäß § 4 Abs. 6): Hinzufügen von Nummer 32a im Unterabschnitt 'Basisanforderungen' und Streichung von Nummern 2 und 3 im Unterabschnitt 'Zusatzanforderungen'.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.