Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099 Inkrafttreten: 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-06-30 BGBl-Id: bgbl1-2021-37-6
961 B
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SGG — 2021-06-30
- Titel: Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099
- Inkrafttreten: 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/37#page=67
- Kurz: Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, insbesondere die Strafprozessordnung, um das Strafverfahren zu modernisieren und grundrechtliche Schranken anzupassen.
Betroffene Stellen
- § 120 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg' nach dem Wort 'Abruf'
- § 120 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg' nach dem Wort 'Abruf'
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.