Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099 Inkrafttreten: 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-06-30 BGBl-Id: bgbl1-2021-37-6
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- Anlage 1, Nummer 4143, Gebührentatbestand: Ersetzung der Wörter „des Verletzten oder seines Erben“ durch die Angabe „(§ 403 StPO)“
- Anlage 1, Nummer 4144, Gebührentatbestand: Ersetzung der Wörter „des Verletzten oder seines Erben“ durch die Angabe „(§ 403 StPO)“