# Stellen dieser Station - Anlage 1, Nummer 4143, Gebührentatbestand: Ersetzung der Wörter „des Verletzten oder seines Erben“ durch die Angabe „(§ 403 StPO)“ - Anlage 1, Nummer 4144, Gebührentatbestand: Ersetzung der Wörter „des Verletzten oder seines Erben“ durch die Angabe „(§ 403 StPO)“