Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099 Inkrafttreten: 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-06-30 BGBl-Id: bgbl1-2021-37-6
939 B
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RVG — 2021-06-30
- Titel: Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 2099
- Inkrafttreten: 2021-07-01; 2021-07-01 (Artikel 26)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/37#page=67
- Kurz: Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, insbesondere die Strafprozessordnung, um das Strafverfahren zu modernisieren und grundrechtliche Schranken anzupassen.
Betroffene Stellen
- Anlage 1, Nummer 4143, Gebührentatbestand: Ersetzung der Wörter „des Verletzten oder seines Erben“ durch die Angabe „(§ 403 StPO)“
- Anlage 1, Nummer 4144, Gebührentatbestand: Ersetzung der Wörter „des Verletzten oder seines Erben“ durch die Angabe „(§ 403 StPO)“
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.