Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258 Inkrafttreten: 2017-01-01; 2016-10-19 (Artikel 6 Nummer 19 Buchstabe c und in Buchstabe d der Absatz 19 des § 118 des Energiewirtschaftsgesetzes) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2016-10-18 BGBl-Id: bgbl1-2016-49-1
380 B
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§ 37d
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 2016-10-18 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2258
§ 37d: Neue Vorschriften für die Rückgabe und das Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen.