Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1730 Inkrafttreten: 2021-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-06-17 BGBl-Id: bgbl1-2021-32-2
1.1 KiB
1.1 KiB
Stellen dieser Station
- § 24 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anzeige von Gefahren und Kennzeichnung von Bäumen
- § 24 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Gefahrbeseitigung bei Gefahr im Verzug
- § 24 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Errichtung vorübergehender Einrichtungen zur Gewährleistung der betriebssicheren Eisenbahninfrastruktur
- § 24 Abs. 6: Bestätigung der Gültigkeit von Naturschutzvorschriften und des Bundeswaldgesetzes
- § 26 Abs. 4: Neue Ermächtigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erlassung von Rechtsverordnungen
- § 28 Abs. 1 Nr. 3: Änderung der Formulierung bezüglich der Eisenbahnverkehrsdienste
- § 28 Abs. 1 Nr. 6: Neue Vorschriften zur Bußgeldvorschrift für Verstöße gegen Rechtsverordnungen
- § 29 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
- § 30: Aufhebung des § 30
- § 35: Aufhebung des § 35
- § 38 Abs. 6: Aufhebung des Absatzes 6
- § 38 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Nachweispflicht von Haftpflichtschadenausgleich
- § 38 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes zur Anpassung von Verträgen