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LawGit Spiegel b971c71c07 BGBl. 2019 I S. 1040 · Änderung · Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
Inkrafttreten: 2019-07-16
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2019-07-15

BGBl-Id: bgbl1-2019-26-6
2019-07-15 12:00:00 +00:00

1.6 KiB

AEG — 2019-07-15

  • Titel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
  • Inkrafttreten: 2019-07-16
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/26#page=40
  • Kurz: Das Gesetz ändert das Eisenbahnregulierungsgesetz, um die EU-Richtlinie zur Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste umzusetzen.

Betroffene Stellen

  • § 2 Abs. 7: Ersetzung der Wörter 'und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn' durch 'die Unterhaltung, die Instandhaltung und die Erneuerung der Eisenbahnanlagen'
  • § 2 Abs. 7a bis 7e: Einfügung neuer Absätze 7a bis 7e mit Definitionen für Ausbau, Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Umrüstung der Eisenbahnanlagen
  • § 4 Überschrift: Ersetzung der Wörter 'Sicherheitspflichten' durch 'Sicherheitspflichten und Notfallpläne'
  • § 4 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8 mit Vorschriften für Notfallpläne bei Verkehrsdiensten zur Beförderung von Personen
  • § 5a Abs. 10: Einfügung eines neuen Absatzes 10 zur Zuständigkeit für die Überwachung der Aufstellung und Einhaltung der Notfallpläne
  • § 6b Abs. 2 und 3: Neufassung der Absätze 2 und 3 mit erweiterten Kriterien für die Zuverlässigkeit von Personen und Unternehmen

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.