BGBl. 2019 I S. 1040 · Änderung · Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040 Inkrafttreten: 2019-07-16 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2019-07-15 BGBl-Id: bgbl1-2019-26-6
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# AEG — 2019-06-14
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# AEG — 2019-07-15
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- **Titel:** Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich
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- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 754
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- **Inkrafttreten:** 2019-09-01; 2019-06-15 (Tag nach der Verkündung; Art. 4); 2021-10-01 (Art. 2)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/21#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz, im Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz und im Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes durch. Es tritt am 1. September 2019 in Kraft, wobei Artikel 4 bereits am Tag nach der Verkündung und Artikel 2 erst am 1. Oktober 2021 wirksam werden.
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1040
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- **Inkrafttreten:** 2019-07-16
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/26#page=40
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Eisenbahnregulierungsgesetz, um die EU-Richtlinie zur Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste umzusetzen.
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## Betroffene Stellen
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- § 5: Änderungen in Absatz 4 und Einführung von Absatz 4a
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- § 5a Abs. 8: Änderungen in Satz 1, Streichung von Sätzen 2 und 3
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- § 7e Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von 'Bescheinigung' durch 'Zusatzbescheinigung'
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- § 12: Einfügung von 'Entgelte oder' in Absatz 2 Satz 1, Streichung von Absatz 3 Satz 4, Einführung von Absatz 3a, Änderungen in Absatz 6
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- § 26: Änderungen in Absatz 1 Satz 1, Streichung von Nummer 7, Änderungen in Absatz 3 und Absatz 8
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- § 32: Neue Fassung für Wagenhalter
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- § 2 Abs. 7: Ersetzung der Wörter 'und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn' durch 'die Unterhaltung, die Instandhaltung und die Erneuerung der Eisenbahnanlagen'
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- § 2 Abs. 7a bis 7e: Einfügung neuer Absätze 7a bis 7e mit Definitionen für Ausbau, Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Umrüstung der Eisenbahnanlagen
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- § 4 Überschrift: Ersetzung der Wörter 'Sicherheitspflichten' durch 'Sicherheitspflichten und Notfallpläne'
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- § 4 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8 mit Vorschriften für Notfallpläne bei Verkehrsdiensten zur Beförderung von Personen
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- § 5a Abs. 10: Einfügung eines neuen Absatzes 10 zur Zuständigkeit für die Überwachung der Aufstellung und Einhaltung der Notfallpläne
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- § 6b Abs. 2 und 3: Neufassung der Absätze 2 und 3 mit erweiterten Kriterien für die Zuverlässigkeit von Personen und Unternehmen
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## Wortlaut
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- **2018-12-06** · BGBl. 2018 I S. 2237 — Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
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- **2019-03-28** · BGBl. 2019 I S. 347 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
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- **2019-06-14** · BGBl. 2019 I S. 754 — Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich
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- **2019-07-15** · BGBl. 2019 I S. 1040 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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# Stellen dieser Station
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- § 5: Änderungen in Absatz 4 und Einführung von Absatz 4a
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- § 5a Abs. 8: Änderungen in Satz 1, Streichung von Sätzen 2 und 3
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- § 7e Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von 'Bescheinigung' durch 'Zusatzbescheinigung'
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- § 12: Einfügung von 'Entgelte oder' in Absatz 2 Satz 1, Streichung von Absatz 3 Satz 4, Einführung von Absatz 3a, Änderungen in Absatz 6
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||||
- § 26: Änderungen in Absatz 1 Satz 1, Streichung von Nummer 7, Änderungen in Absatz 3 und Absatz 8
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- § 32: Neue Fassung für Wagenhalter
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- § 2 Abs. 7: Ersetzung der Wörter 'und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn' durch 'die Unterhaltung, die Instandhaltung und die Erneuerung der Eisenbahnanlagen'
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- § 2 Abs. 7a bis 7e: Einfügung neuer Absätze 7a bis 7e mit Definitionen für Ausbau, Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Umrüstung der Eisenbahnanlagen
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- § 4 Überschrift: Ersetzung der Wörter 'Sicherheitspflichten' durch 'Sicherheitspflichten und Notfallpläne'
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- § 4 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8 mit Vorschriften für Notfallpläne bei Verkehrsdiensten zur Beförderung von Personen
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- § 5a Abs. 10: Einfügung eines neuen Absatzes 10 zur Zuständigkeit für die Überwachung der Aufstellung und Einhaltung der Notfallpläne
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- § 6b Abs. 2 und 3: Neufassung der Absätze 2 und 3 mit erweiterten Kriterien für die Zuverlässigkeit von Personen und Unternehmen
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-03-28 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 347
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 2: Absätze 19 und 20 werden aufgehoben, Absätze 21 bis 23 werden die Absätze 19 bis 21
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§ 2 Abs. 7: Ersetzung der Wörter 'und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn' durch 'die Unterhaltung, die Instandhaltung und die Erneuerung der Eisenbahnanlagen'
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§ 2 Abs. 7a bis 7e: Einfügung neuer Absätze 7a bis 7e mit Definitionen für Ausbau, Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Umrüstung der Eisenbahnanlagen
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-03-28 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 347
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 4 Abs. 4 Satz 1: Einfügen und Ersetzen von Angaben
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§ 4 Überschrift: Ersetzung der Wörter 'Sicherheitspflichten' durch 'Sicherheitspflichten und Notfallpläne'
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§ 4 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8 mit Vorschriften für Notfallpläne bei Verkehrsdiensten zur Beförderung von Personen
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# § 5a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-06-14 — Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 754
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 5a Abs. 8: Änderungen in Satz 1, Streichung von Sätzen 2 und 3
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§ 5a Abs. 10: Einfügung eines neuen Absatzes 10 zur Zuständigkeit für die Überwachung der Aufstellung und Einhaltung der Notfallpläne
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7
aeg/§6b.md
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aeg/§6b.md
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# § 6b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 6b Abs. 2 und 3: Neufassung der Absätze 2 und 3 mit erweiterten Kriterien für die Zuverlässigkeit von Personen und Unternehmen
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# BEVVG — 2018-12-06
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# BEVVG — 2019-07-15
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- **Titel:** Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
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- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 2237
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- **Inkrafttreten:** 2018-12-07; 2021-01-01 (Artikel 1 Nummer 1); 2020-12-06 (Artikel 3 Nummer 1); 2020-01-01 (Artikel 6 und 8 Nummer 2); 2018-01-01 (Artikel 7 und 8 Nummer 1)
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/42#page=29
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- **Kurz:** Das Gesetz beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, insbesondere durch Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes zur Neuregelung des Finanzausgleichssystems.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1040
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- **Inkrafttreten:** 2019-07-16
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/26#page=40
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Eisenbahnregulierungsgesetz, um die EU-Richtlinie zur Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste umzusetzen.
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## Betroffene Stellen
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- § 3 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde bestimmt.
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- § 10 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Fortführung des Anhörungsverfahrens durch die Länder für Pläne vor dem 6. Dezember 2020 regelt.
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||||
- § 8 Absatz 3: Neue Vorschriften für das Verkehrsmanagement, insbesondere Informationspflichten und transparente Prozesse
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||||
- § 8 Absatz 4: Neue Vorschriften für die langfristige Planung von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten, einschließlich Konsultation der Zugangsberechtigten
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||||
- § 8c: Neue Vorschriften für die Auslagerung und Aufteilung der Funktionen des Betreibers der Schienenwege
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||||
- § 8d: Neue Vorschriften für die finanzielle Transparenz des Betreibers der Schienenwege
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||||
- § 8e: Neue Vorschriften für das europäische Netzwerk der Hauptinfrastrukturbetreiber
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||||
- § 9 Absatz 1: Änderung des Wortlauts, Ergänzung der Koordinierung nach Absatz 2 und 3
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||||
- § 9 Absatz 2 und 3: Neue Vorschriften für die Koordinierung der Zugangsberechtigten und des Hauptinfrastrukturbetreibers
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||||
- § 10 Absatz 2: Änderung der Bedingungen für den Zugang zu Eisenbahnanlagen für Schienenpersonenverkehrsdienste
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||||
- § 10 Absatz 3: Streichung des Absatzes 3
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||||
- § 10 Absatz 4: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit der Regelungen in bestimmten Fällen
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||||
- § 17 Absatz 2 Nummer 2: Ergänzung des Marktes für Hochgeschwindigkeits-Personenverkehrsdienste
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||||
- § 36 Absatz 5: Neue Vorschriften für die Differenzierung der Wegeentgelte für ETCS-ausgerüstete Züge
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||||
- § 42 Absatz 6: Neue Vorschriften für die Anträge auf Schienenwegkapazität für grenzüberschreitende Dienste
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||||
- § 61 Absatz 3: Ergänzung der Informationspflichten für die Regulierungsbehörde
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||||
- § 62 Absatz 1: Ergänzung der Informationspflichten bei Störungen, die den grenzüberschreitenden Verkehr betreffen
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||||
- § 66 Absatz 4: Ergänzung der Befugnisse der Regulierungsbehörde in verschiedenen Bereichen
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||||
- § 70 Absatz 1: Ergänzung der Befugnisse der Regulierungsbehörde zur Verhinderung von Interessenkonflikten und finanzieller Transparenz
|
||||
- § 70 Absatz 3 und 4: Neue Vorschriften für die Überprüfung durch die Regulierungsbehörde
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||||
- § 75 Absatz 3a: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Verkehrsdiensten
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||||
- § 75 Absatz 9: Ergänzung der Vorschriften für die Beilegung von Streitigkeiten
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||||
- § 75 Absatz 11: Ergänzung der Vorschriften für die Koordinierung bei Entscheidungen über zweigliedrige Infrastrukturen
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||||
- § 80 Absatz 8: Neue Vorschriften für die Laufzeit von Darlehen zwischen rechtlichen Einheiten
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- Anlage 1 Nummer 6: Streichung der Nummer 6
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- Anlage 1 Nummern 7 bis 10: Neue Nummern 6 bis 9
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## Wortlaut
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- **2016-09-01** · BGBl. 2016 I S. 2082 — Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
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- **2017-07-04** · BGBl. 2017 I S. 2085 — Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung
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- **2018-12-06** · BGBl. 2018 I S. 2237 — Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
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||||
- **2019-07-15** · BGBl. 2019 I S. 1040 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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# Stellen dieser Station
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- § 3 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde bestimmt.
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- § 10 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Fortführung des Anhörungsverfahrens durch die Länder für Pläne vor dem 6. Dezember 2020 regelt.
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||||
- § 8 Absatz 3: Neue Vorschriften für das Verkehrsmanagement, insbesondere Informationspflichten und transparente Prozesse
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||||
- § 8 Absatz 4: Neue Vorschriften für die langfristige Planung von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten, einschließlich Konsultation der Zugangsberechtigten
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||||
- § 8c: Neue Vorschriften für die Auslagerung und Aufteilung der Funktionen des Betreibers der Schienenwege
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||||
- § 8d: Neue Vorschriften für die finanzielle Transparenz des Betreibers der Schienenwege
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||||
- § 8e: Neue Vorschriften für das europäische Netzwerk der Hauptinfrastrukturbetreiber
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||||
- § 9 Absatz 1: Änderung des Wortlauts, Ergänzung der Koordinierung nach Absatz 2 und 3
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||||
- § 9 Absatz 2 und 3: Neue Vorschriften für die Koordinierung der Zugangsberechtigten und des Hauptinfrastrukturbetreibers
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||||
- § 10 Absatz 2: Änderung der Bedingungen für den Zugang zu Eisenbahnanlagen für Schienenpersonenverkehrsdienste
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||||
- § 10 Absatz 3: Streichung des Absatzes 3
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- § 10 Absatz 4: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit der Regelungen in bestimmten Fällen
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||||
- § 17 Absatz 2 Nummer 2: Ergänzung des Marktes für Hochgeschwindigkeits-Personenverkehrsdienste
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||||
- § 36 Absatz 5: Neue Vorschriften für die Differenzierung der Wegeentgelte für ETCS-ausgerüstete Züge
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||||
- § 42 Absatz 6: Neue Vorschriften für die Anträge auf Schienenwegkapazität für grenzüberschreitende Dienste
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- § 61 Absatz 3: Ergänzung der Informationspflichten für die Regulierungsbehörde
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- § 62 Absatz 1: Ergänzung der Informationspflichten bei Störungen, die den grenzüberschreitenden Verkehr betreffen
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||||
- § 66 Absatz 4: Ergänzung der Befugnisse der Regulierungsbehörde in verschiedenen Bereichen
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- § 70 Absatz 1: Ergänzung der Befugnisse der Regulierungsbehörde zur Verhinderung von Interessenkonflikten und finanzieller Transparenz
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- § 70 Absatz 3 und 4: Neue Vorschriften für die Überprüfung durch die Regulierungsbehörde
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- § 75 Absatz 3a: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Verkehrsdiensten
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- § 75 Absatz 9: Ergänzung der Vorschriften für die Beilegung von Streitigkeiten
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- § 75 Absatz 11: Ergänzung der Vorschriften für die Koordinierung bei Entscheidungen über zweigliedrige Infrastrukturen
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- § 80 Absatz 8: Neue Vorschriften für die Laufzeit von Darlehen zwischen rechtlichen Einheiten
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- Anlage 1 Nummer 6: Streichung der Nummer 6
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- Anlage 1 Nummern 7 bis 10: Neue Nummern 6 bis 9
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10
bevvg/§10.md
10
bevvg/§10.md
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# § 10
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2018-12-06 — Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
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> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 2237
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 10 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Fortführung des Anhörungsverfahrens durch die Länder für Pläne vor dem 6. Dezember 2020 regelt.
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§ 10 Absatz 2: Änderung der Bedingungen für den Zugang zu Eisenbahnanlagen für Schienenpersonenverkehrsdienste
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§ 10 Absatz 3: Streichung des Absatzes 3
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§ 10 Absatz 4: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit der Regelungen in bestimmten Fällen
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7
bevvg/§17.md
Normal file
7
bevvg/§17.md
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# § 17
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 17 Absatz 2 Nummer 2: Ergänzung des Marktes für Hochgeschwindigkeits-Personenverkehrsdienste
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7
bevvg/§36.md
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7
bevvg/§36.md
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# § 36
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 36 Absatz 5: Neue Vorschriften für die Differenzierung der Wegeentgelte für ETCS-ausgerüstete Züge
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bevvg/§42.md
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bevvg/§42.md
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# § 42
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 42 Absatz 6: Neue Vorschriften für die Anträge auf Schienenwegkapazität für grenzüberschreitende Dienste
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7
bevvg/§61.md
Normal file
7
bevvg/§61.md
Normal file
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# § 61
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 61 Absatz 3: Ergänzung der Informationspflichten für die Regulierungsbehörde
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7
bevvg/§62.md
Normal file
7
bevvg/§62.md
Normal file
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# § 62
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 62 Absatz 1: Ergänzung der Informationspflichten bei Störungen, die den grenzüberschreitenden Verkehr betreffen
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# § 66
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 66 Absatz 4: Ergänzung der Befugnisse der Regulierungsbehörde in verschiedenen Bereichen
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bevvg/§70.md
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# § 70
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 70 Absatz 1: Ergänzung der Befugnisse der Regulierungsbehörde zur Verhinderung von Interessenkonflikten und finanzieller Transparenz
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§ 70 Absatz 3 und 4: Neue Vorschriften für die Überprüfung durch die Regulierungsbehörde
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bevvg/§75.md
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# § 75
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 75 Absatz 3a: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Verkehrsdiensten
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§ 75 Absatz 9: Ergänzung der Vorschriften für die Beilegung von Streitigkeiten
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§ 75 Absatz 11: Ergänzung der Vorschriften für die Koordinierung bei Entscheidungen über zweigliedrige Infrastrukturen
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 8 Absatz 3: Neue Vorschriften für das Verkehrsmanagement, insbesondere Informationspflichten und transparente Prozesse
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§ 8 Absatz 4: Neue Vorschriften für die langfristige Planung von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten, einschließlich Konsultation der Zugangsberechtigten
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# § 80
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 80 Absatz 8: Neue Vorschriften für die Laufzeit von Darlehen zwischen rechtlichen Einheiten
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bevvg/§8c.md
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# § 8c
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 8c: Neue Vorschriften für die Auslagerung und Aufteilung der Funktionen des Betreibers der Schienenwege
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bevvg/§8d.md
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# § 8d
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 8d: Neue Vorschriften für die finanzielle Transparenz des Betreibers der Schienenwege
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7
bevvg/§8e.md
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# § 8e
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 8e: Neue Vorschriften für das europäische Netzwerk der Hauptinfrastrukturbetreiber
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bevvg/§9.md
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# § 9
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 9 Absatz 1: Änderung des Wortlauts, Ergänzung der Koordinierung nach Absatz 2 und 3
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§ 9 Absatz 2 und 3: Neue Vorschriften für die Koordinierung der Zugangsberechtigten und des Hauptinfrastrukturbetreibers
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117
eregg/FASSUNG.md
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eregg/FASSUNG.md
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# EREGG — 2016-09-01
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# EREGG — 2019-07-15
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- **Titel:** Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
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- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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||||
- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2082
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- **Inkrafttreten:** 2016-09-02
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/43#page=50
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich durch Änderungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes, der Bundesnetzagentur-Gesetzgebung und des Personenbeförderungsgesetzes sowie die Aufhebung alter Verordnungen.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1040
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||||
- **Inkrafttreten:** 2019-07-16
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/26#page=40
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Eisenbahnregulierungsgesetz, um die EU-Richtlinie zur Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste umzusetzen.
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## Betroffene Stellen
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- § 3: Neufassung des § 3 mit neuen Zielen der Regulierung
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- § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Vorschriften über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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||||
- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Vorschriften über die Unabhängigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen
|
||||
- § 6: Neufassung des § 6 mit neuen Vorschriften über die Führung der Eisenbahnverkehrsunternehmen
|
||||
- § 7: Neufassung des § 7 mit neuen Vorschriften über die getrennte Rechnungslegung
|
||||
- § 8: Neufassung des § 8 mit neuen Vorschriften über die Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege
|
||||
- § 29: Neufassung des § 29 mit Regelungen zur Regulierung durch Regulierungsvereinbarungen
|
||||
- § 30: Neufassung des § 30 mit Verfahren für qualifizierte Vereinbarungen
|
||||
- § 31: Neufassung des § 31 mit Regelungen zur Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Schienenwege
|
||||
- § 32: Neufassung des § 32 mit Regelungen zur Ermittlung der Entgelte des Betreibers einer Serviceeinrichtung
|
||||
- § 33: Neufassung des § 33 mit Regelungen zur Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
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||||
- § 34: Neufassung des § 34 mit Entgeltgrundsätzen
|
||||
- § 35: Neufassung des § 35 mit besonderen Bedingungen bei Entgelten
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||||
- § 36: Neufassung des § 36 mit neuen Vorschriften zur Ausgestaltung der Entgelte
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||||
- § 37: Neufassung des § 37 mit neuen Vorschriften zur Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
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||||
- § 38: Neufassung des § 38 mit neuen Vorschriften zu Entgeltnachlässen für Betreiber der Schienenwege
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||||
- § 39: Neufassung des § 39 mit neuen Vorschriften zu besonderen Entgeltregelungen, leistungsabhängiger Entgeltregelung für Betreiber der Schienenwege und Betreiber von Serviceeinrichtungen
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||||
- § 40: Neufassung des § 40 mit neuen Vorschriften zu Entgelten für vorgehaltene Schienenwegkapazität
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||||
- § 8 Abs. 5: Neue Vorschriften zur organschaftlichen Haftung in integrierten Unternehmen
|
||||
- § 9: Neue Vorschriften zum Geschäftsplan des Betreibers der Schienenwege
|
||||
- § 10: Neue Vorschriften zum Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen
|
||||
- § 11: Neue Vorschriften zum Zugang zu Leistungen
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||||
- § 12: Neue Vorschriften zur Unabhängigkeit von Entscheidungen für Serviceeinrichtungen und getrennten Rechnungsführung
|
||||
- § 13: Neue Vorschriften zum Koordinierungsverfahren bei Serviceeinrichtungen
|
||||
- § 14: Neue Vorschriften zum Zugang zu weiteren Leistungen
|
||||
- § 15: Neue Vorschriften zu Werksbahnen
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||||
- § 16: Neue Vorschriften zum Durchführungsrechtsakt über den Zugang zu Leistungen
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||||
- § 17: Neue Vorschriften zum Umfang der Marktüberwachung
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||||
- § 41: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit bei netzübergreifenden Entgeltregelungen
|
||||
- § 42: Neue Vorschriften zu Rechten an Schienenwegkapazität
|
||||
- § 43: Neue Vorschriften zu Rechten an Kapazitäten in Serviceeinrichtungen
|
||||
- § 44: Neue Vorschriften zur Zuweisung von Zugtrassen und Schienenwegkapazität
|
||||
- § 45: Neue Vorschriften zur Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
|
||||
- § 46: Neue Vorschriften zum Verfahren zur Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
|
||||
- § 47: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Schienenwegkapazität und bei der Zuweisung von netzübergreifenden Zugtrassen
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||||
- § 78: Neue Vorschriften für Gutachten der Monopolkommission
|
||||
- § 79: Neue Vorschriften für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
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||||
- § 80: Neue Übergangsvorschriften
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||||
- § 81: Neue Befristungen
|
||||
- Anlage 7: Neue Anforderungen in Bezug auf die Kosten der Eisenbahnanlagen und Zugangsentgelte
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||||
- Anlage 8: Neuer Zeitplan des Zuweisungsverfahrens
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||||
- Anlage 9: Neue Vorschriften für die dem Regulierungsbehörde vorzulegenden Buchführungsdaten
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||||
- § 18: Neufassung des § 18 mit Bestimmungen zur effektiven Nutzung der Schienenwegkapazität
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||||
- § 19: Neufassung des § 19 mit Bestimmungen zu Schienennetz-Nutzungsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen
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||||
- § 20: Neufassung des § 20 mit Bestimmungen zu Vereinbarungen zwischen einem Zugangsberechtigten und dem Betreiber der Schienenwege oder einer Serviceeinrichtung
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||||
- § 21: Neufassung des § 21 mit Bestimmungen zu Vereinbarungen zur Betriebssicherheit
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||||
- § 22: Neufassung des § 22 mit Bestimmungen zum Eintritt eines Drittunternehmens
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||||
- § 23: Neufassung des § 23 mit Bestimmungen zur Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
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||||
- § 24: Neufassung des § 24 mit Bestimmungen zur Entgeltregulierung, Schienenwegkosten und Rechnungsführung beim Betreiber der Schienenwege
|
||||
- § 25: Neufassung des § 25 mit Bestimmungen zur Anreizsetzung
|
||||
- § 26: Neufassung des § 26 mit Bestimmungen zum Verfahren im Rahmen der Anreizsetzung
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||||
- § 27: Neufassung des § 27 mit Bestimmungen zu Ausnahmen im Rahmen der Anreizsetzung
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||||
- § 28: Neufassung des § 28 mit Bestimmungen zum Inflationsfaktor und Produktivitätsfaktor
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||||
- § 52 Abs. 5 bis 8: Neue Vorschriften für das Koordinierungsverfahren und die Entscheidung bei Streitfällen über die Zuweisung von Schienenwegkapazität
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||||
- § 53: Neue Vorschriften für die Netzfahrplanerstellung und das Konsultationsverfahren
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||||
- § 54: Neue Vorschriften für den Nutzungsvertrag
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||||
- § 55: Neue Vorschriften für überlastete Schienenwege, einschließlich Vorrangkriterien und Verfahren
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||||
- § 56: Neue Vorschriften für Anträge außerhalb des Netzfahrplans
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||||
- § 57: Neue Vorschriften für besondere Schienenwege und Nutzungsbeschränkungen
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||||
- § 58: Neue Vorschriften für die Kapazitätsanalyse überlasteter Schienenwege
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||||
- Anlage 3 (zu § 19): Neue Vorschriften für den Inhalt der Schienennetz-Nutzungsbedingungen
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||||
- Anlage 4 (zu den §§ 25 bis 27): Neue Vorschriften für die Durchführung der Anreizsetzung
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||||
- Anlage 5 (zu § 29): Neue Vorschriften für Grundsätze und Eckdaten für Regulierungsvereinbarungen
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||||
- Anlage 6 (zu § 34 Abs. 4): Neue Vorschriften für Abweichungen und Ergänzungen von Durchführungsrechtsakten der Kommission
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||||
- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Antragstellung außerhalb des Netzfahrplans
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||||
- § 47 Abs. 7: Vereinbarte grenzüberschreitende Zugtrassen müssen zugänglich gemacht werden
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||||
- § 47 Abs. 8: Bestimmungen der EU-Verordnung 913/2010 bleiben unberührt
|
||||
- § 47 Abs. 9: Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Zuweisung und Nutzung von Schienenwegkapazität
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||||
- § 48: Neue Vorschriften zu Anforderungen an Zugangsberechtigte
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||||
- § 49: Neue Vorschriften zu Rahmenverträgen
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||||
- § 50: Neue Vorschriften zum Zeitplan des Zuweisungsverfahrens im Netzfahrplan
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||||
- § 51: Neue Vorschriften zur Antragstellung
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||||
- § 52: Neue Vorschriften zur Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Streitbeilegungsverfahren
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||||
- § 68: Neue Vorschriften zur Veröffentlichung von Entscheidungen und Informationen
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||||
- § 69: Neue Vorschriften zu Gebühren und Auslagen
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||||
- § 70: Neue Vorschriften zur Überwachung der Entflechtungsvorschriften
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||||
- § 71: Neue Vorschriften zu Berichtspflichten
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||||
- § 72: Neue Vorschriften zu besonderen Unterrichtungspflichten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
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||||
- § 73: Neue Vorschriften zur Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde
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||||
- § 74: Neue Vorschriften zur wissenschaftlichen Beratung der Regulierungsbehörde
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||||
- § 75: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden der Europäischen Union
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||||
- § 76: Neue Vorschriften zur Beteiligung der Regulierungsbehörde bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
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||||
- § 77: Neue Vorschriften zu Beschlusskammern
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||||
- § 58 Abs. 3: Neue Frist für die Kapazitätsanalyse
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||||
- § 59: Neuer Paragraph zur Erstellung eines Plans zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
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||||
- § 60: Neuer Paragraph zur Nutzung von Zugtrassen
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||||
- § 61: Neuer Paragraph zur Vorhaltung von Schienenwegkapazität für Instandhaltungsarbeiten
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||||
- § 62: Neuer Paragraph zu Sondermaßnahmen bei Störungen
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||||
- § 63: Neuer Paragraph zu Ausnahmen vom Anwendungsbereich für Betreiber einer Wartungseinrichtung
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||||
- § 64: Neuer Paragraph zur Erstellung eines Berichts der Regulierungsbehörde zum Markt für Wartungseinrichtungen
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||||
- § 65: Neuer Paragraph zum Verfahren für den Bericht der Regulierungsbehörde zum Markt für Wartungseinrichtungen
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||||
- § 66: Neuer Paragraph zur Regulierungsbehörde und ihren Aufgaben
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- § 67: Neuer Paragraph zu Befugnissen der Regulierungsbehörde, Überwachung des Verkehrsmarktes und Vollstreckungsregelungen
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||||
- Inhaltsübersicht: Einfügung von neuen Angaben zu § 8a bis § 8e
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||||
- § 1 Abs. 4a: Definition wesentlicher Funktionen des Betriebs der Schienenwege
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- § 1 Abs. 22a bis 22d: Definition von öffentlich-private Partnerschaft, Vorstand, Aufsichtsrat und Hochgeschwindigkeits-Personenverkehrsdienste
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||||
- § 1 Abs. 25: Neufassung der Definition eines vertikal integrierten Unternehmens
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||||
- § 2 Abs. 3 Nummer 1: Ersetzung von „§§ 8 und 9“ durch „§§ 8 bis 9“
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||||
- § 2 Abs. 3 Nummer 2: Ersetzung von „§§ 8,“ durch „§§ 8 bis“ und Streichung von „von einem nicht unter Absatz 1 fallenden Eisenbahnverkehrsunternehmen“
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||||
- § 2 Abs. 3 Nummer 3 und 4: Einfügung neuer Nummern für Betreiber von örtlichen und regionalen Schienennetzen
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||||
- § 2 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von „§§ 8“ durch „§§ 8b bis 8d“
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||||
- § 2 Abs. 6a: Einfügung neuer Absatz zur Befreiung von Pflichten für museale Nutzung
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||||
- § 2 Abs. 7 Satz 1: Ersetzung von „des § 9“ durch „der §§ 8, 8a, 8c und 9“
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||||
- § 2 Abs. 7 Satz 3: Ersetzung von „Entscheidung“ durch „Durchführungsrechtsakte“ und Hinzufügen von „und Artikel 62 Absatz 2“
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||||
- § 8: Neufassung des § 8 mit neuen Unterabsätzen 8a bis 8e
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## Wortlaut
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@@ -1,3 +1,4 @@
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# Verlauf
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- **2016-09-01** · BGBl. 2016 I S. 2082 — Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
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- **2019-07-15** · BGBl. 2019 I S. 1040 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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||||
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||||
105
eregg/STELLEN.md
105
eregg/STELLEN.md
@@ -1,95 +1,14 @@
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# Stellen dieser Station
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||||
- § 3: Neufassung des § 3 mit neuen Zielen der Regulierung
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||||
- § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Vorschriften über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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||||
- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Vorschriften über die Unabhängigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen
|
||||
- § 6: Neufassung des § 6 mit neuen Vorschriften über die Führung der Eisenbahnverkehrsunternehmen
|
||||
- § 7: Neufassung des § 7 mit neuen Vorschriften über die getrennte Rechnungslegung
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||||
- § 8: Neufassung des § 8 mit neuen Vorschriften über die Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege
|
||||
- § 29: Neufassung des § 29 mit Regelungen zur Regulierung durch Regulierungsvereinbarungen
|
||||
- § 30: Neufassung des § 30 mit Verfahren für qualifizierte Vereinbarungen
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||||
- § 31: Neufassung des § 31 mit Regelungen zur Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Schienenwege
|
||||
- § 32: Neufassung des § 32 mit Regelungen zur Ermittlung der Entgelte des Betreibers einer Serviceeinrichtung
|
||||
- § 33: Neufassung des § 33 mit Regelungen zur Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
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||||
- § 34: Neufassung des § 34 mit Entgeltgrundsätzen
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||||
- § 35: Neufassung des § 35 mit besonderen Bedingungen bei Entgelten
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||||
- § 36: Neufassung des § 36 mit neuen Vorschriften zur Ausgestaltung der Entgelte
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||||
- § 37: Neufassung des § 37 mit neuen Vorschriften zur Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
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||||
- § 38: Neufassung des § 38 mit neuen Vorschriften zu Entgeltnachlässen für Betreiber der Schienenwege
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||||
- § 39: Neufassung des § 39 mit neuen Vorschriften zu besonderen Entgeltregelungen, leistungsabhängiger Entgeltregelung für Betreiber der Schienenwege und Betreiber von Serviceeinrichtungen
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||||
- § 40: Neufassung des § 40 mit neuen Vorschriften zu Entgelten für vorgehaltene Schienenwegkapazität
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||||
- § 8 Abs. 5: Neue Vorschriften zur organschaftlichen Haftung in integrierten Unternehmen
|
||||
- § 9: Neue Vorschriften zum Geschäftsplan des Betreibers der Schienenwege
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||||
- § 10: Neue Vorschriften zum Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen
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||||
- § 11: Neue Vorschriften zum Zugang zu Leistungen
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||||
- § 12: Neue Vorschriften zur Unabhängigkeit von Entscheidungen für Serviceeinrichtungen und getrennten Rechnungsführung
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- § 13: Neue Vorschriften zum Koordinierungsverfahren bei Serviceeinrichtungen
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||||
- § 14: Neue Vorschriften zum Zugang zu weiteren Leistungen
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||||
- § 15: Neue Vorschriften zu Werksbahnen
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||||
- § 16: Neue Vorschriften zum Durchführungsrechtsakt über den Zugang zu Leistungen
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||||
- § 17: Neue Vorschriften zum Umfang der Marktüberwachung
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||||
- § 41: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit bei netzübergreifenden Entgeltregelungen
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||||
- § 42: Neue Vorschriften zu Rechten an Schienenwegkapazität
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- § 43: Neue Vorschriften zu Rechten an Kapazitäten in Serviceeinrichtungen
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- § 44: Neue Vorschriften zur Zuweisung von Zugtrassen und Schienenwegkapazität
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- § 45: Neue Vorschriften zur Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
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- § 46: Neue Vorschriften zum Verfahren zur Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
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- § 47: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Schienenwegkapazität und bei der Zuweisung von netzübergreifenden Zugtrassen
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- § 78: Neue Vorschriften für Gutachten der Monopolkommission
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- § 79: Neue Vorschriften für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
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||||
- § 80: Neue Übergangsvorschriften
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- § 81: Neue Befristungen
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- Anlage 7: Neue Anforderungen in Bezug auf die Kosten der Eisenbahnanlagen und Zugangsentgelte
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- Anlage 8: Neuer Zeitplan des Zuweisungsverfahrens
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- Anlage 9: Neue Vorschriften für die dem Regulierungsbehörde vorzulegenden Buchführungsdaten
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- § 18: Neufassung des § 18 mit Bestimmungen zur effektiven Nutzung der Schienenwegkapazität
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- § 19: Neufassung des § 19 mit Bestimmungen zu Schienennetz-Nutzungsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen
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- § 20: Neufassung des § 20 mit Bestimmungen zu Vereinbarungen zwischen einem Zugangsberechtigten und dem Betreiber der Schienenwege oder einer Serviceeinrichtung
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- § 21: Neufassung des § 21 mit Bestimmungen zu Vereinbarungen zur Betriebssicherheit
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- § 22: Neufassung des § 22 mit Bestimmungen zum Eintritt eines Drittunternehmens
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- § 23: Neufassung des § 23 mit Bestimmungen zur Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
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- § 24: Neufassung des § 24 mit Bestimmungen zur Entgeltregulierung, Schienenwegkosten und Rechnungsführung beim Betreiber der Schienenwege
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||||
- § 25: Neufassung des § 25 mit Bestimmungen zur Anreizsetzung
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||||
- § 26: Neufassung des § 26 mit Bestimmungen zum Verfahren im Rahmen der Anreizsetzung
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||||
- § 27: Neufassung des § 27 mit Bestimmungen zu Ausnahmen im Rahmen der Anreizsetzung
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- § 28: Neufassung des § 28 mit Bestimmungen zum Inflationsfaktor und Produktivitätsfaktor
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||||
- § 52 Abs. 5 bis 8: Neue Vorschriften für das Koordinierungsverfahren und die Entscheidung bei Streitfällen über die Zuweisung von Schienenwegkapazität
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- § 53: Neue Vorschriften für die Netzfahrplanerstellung und das Konsultationsverfahren
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- § 54: Neue Vorschriften für den Nutzungsvertrag
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- § 55: Neue Vorschriften für überlastete Schienenwege, einschließlich Vorrangkriterien und Verfahren
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- § 56: Neue Vorschriften für Anträge außerhalb des Netzfahrplans
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- § 57: Neue Vorschriften für besondere Schienenwege und Nutzungsbeschränkungen
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- § 58: Neue Vorschriften für die Kapazitätsanalyse überlasteter Schienenwege
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||||
- Anlage 3 (zu § 19): Neue Vorschriften für den Inhalt der Schienennetz-Nutzungsbedingungen
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- Anlage 4 (zu den §§ 25 bis 27): Neue Vorschriften für die Durchführung der Anreizsetzung
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||||
- Anlage 5 (zu § 29): Neue Vorschriften für Grundsätze und Eckdaten für Regulierungsvereinbarungen
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- Anlage 6 (zu § 34 Abs. 4): Neue Vorschriften für Abweichungen und Ergänzungen von Durchführungsrechtsakten der Kommission
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||||
- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Antragstellung außerhalb des Netzfahrplans
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||||
- § 47 Abs. 7: Vereinbarte grenzüberschreitende Zugtrassen müssen zugänglich gemacht werden
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- § 47 Abs. 8: Bestimmungen der EU-Verordnung 913/2010 bleiben unberührt
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- § 47 Abs. 9: Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Zuweisung und Nutzung von Schienenwegkapazität
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- § 48: Neue Vorschriften zu Anforderungen an Zugangsberechtigte
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- § 49: Neue Vorschriften zu Rahmenverträgen
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- § 50: Neue Vorschriften zum Zeitplan des Zuweisungsverfahrens im Netzfahrplan
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- § 51: Neue Vorschriften zur Antragstellung
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- § 52: Neue Vorschriften zur Netzfahrplanerstellung, Koordinierungs- und Streitbeilegungsverfahren
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||||
- § 68: Neue Vorschriften zur Veröffentlichung von Entscheidungen und Informationen
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- § 69: Neue Vorschriften zu Gebühren und Auslagen
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||||
- § 70: Neue Vorschriften zur Überwachung der Entflechtungsvorschriften
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||||
- § 71: Neue Vorschriften zu Berichtspflichten
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||||
- § 72: Neue Vorschriften zu besonderen Unterrichtungspflichten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
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||||
- § 73: Neue Vorschriften zur Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde
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||||
- § 74: Neue Vorschriften zur wissenschaftlichen Beratung der Regulierungsbehörde
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||||
- § 75: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden der Europäischen Union
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||||
- § 76: Neue Vorschriften zur Beteiligung der Regulierungsbehörde bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
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||||
- § 77: Neue Vorschriften zu Beschlusskammern
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||||
- § 58 Abs. 3: Neue Frist für die Kapazitätsanalyse
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||||
- § 59: Neuer Paragraph zur Erstellung eines Plans zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
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||||
- § 60: Neuer Paragraph zur Nutzung von Zugtrassen
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||||
- § 61: Neuer Paragraph zur Vorhaltung von Schienenwegkapazität für Instandhaltungsarbeiten
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- § 62: Neuer Paragraph zu Sondermaßnahmen bei Störungen
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||||
- § 63: Neuer Paragraph zu Ausnahmen vom Anwendungsbereich für Betreiber einer Wartungseinrichtung
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- § 64: Neuer Paragraph zur Erstellung eines Berichts der Regulierungsbehörde zum Markt für Wartungseinrichtungen
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- § 65: Neuer Paragraph zum Verfahren für den Bericht der Regulierungsbehörde zum Markt für Wartungseinrichtungen
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- § 66: Neuer Paragraph zur Regulierungsbehörde und ihren Aufgaben
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||||
- § 67: Neuer Paragraph zu Befugnissen der Regulierungsbehörde, Überwachung des Verkehrsmarktes und Vollstreckungsregelungen
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- Inhaltsübersicht: Einfügung von neuen Angaben zu § 8a bis § 8e
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||||
- § 1 Abs. 4a: Definition wesentlicher Funktionen des Betriebs der Schienenwege
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- § 1 Abs. 22a bis 22d: Definition von öffentlich-private Partnerschaft, Vorstand, Aufsichtsrat und Hochgeschwindigkeits-Personenverkehrsdienste
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||||
- § 1 Abs. 25: Neufassung der Definition eines vertikal integrierten Unternehmens
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||||
- § 2 Abs. 3 Nummer 1: Ersetzung von „§§ 8 und 9“ durch „§§ 8 bis 9“
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||||
- § 2 Abs. 3 Nummer 2: Ersetzung von „§§ 8,“ durch „§§ 8 bis“ und Streichung von „von einem nicht unter Absatz 1 fallenden Eisenbahnverkehrsunternehmen“
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||||
- § 2 Abs. 3 Nummer 3 und 4: Einfügung neuer Nummern für Betreiber von örtlichen und regionalen Schienennetzen
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||||
- § 2 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von „§§ 8“ durch „§§ 8b bis 8d“
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||||
- § 2 Abs. 6a: Einfügung neuer Absatz zur Befreiung von Pflichten für museale Nutzung
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||||
- § 2 Abs. 7 Satz 1: Ersetzung von „des § 9“ durch „der §§ 8, 8a, 8c und 9“
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||||
- § 2 Abs. 7 Satz 3: Ersetzung von „Entscheidung“ durch „Durchführungsrechtsakte“ und Hinzufügen von „und Artikel 62 Absatz 2“
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||||
- § 8: Neufassung des § 8 mit neuen Unterabsätzen 8a bis 8e
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11
eregg/§1.md
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11
eregg/§1.md
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 1 Abs. 4a: Definition wesentlicher Funktionen des Betriebs der Schienenwege
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§ 1 Abs. 22a bis 22d: Definition von öffentlich-private Partnerschaft, Vorstand, Aufsichtsrat und Hochgeschwindigkeits-Personenverkehrsdienste
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§ 1 Abs. 25: Neufassung der Definition eines vertikal integrierten Unternehmens
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19
eregg/§2.md
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19
eregg/§2.md
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# § 2
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 2 Abs. 3 Nummer 1: Ersetzung von „§§ 8 und 9“ durch „§§ 8 bis 9“
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§ 2 Abs. 3 Nummer 2: Ersetzung von „§§ 8,“ durch „§§ 8 bis“ und Streichung von „von einem nicht unter Absatz 1 fallenden Eisenbahnverkehrsunternehmen“
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§ 2 Abs. 3 Nummer 3 und 4: Einfügung neuer Nummern für Betreiber von örtlichen und regionalen Schienennetzen
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§ 2 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von „§§ 8“ durch „§§ 8b bis 8d“
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§ 2 Abs. 6a: Einfügung neuer Absatz zur Befreiung von Pflichten für museale Nutzung
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§ 2 Abs. 7 Satz 1: Ersetzung von „des § 9“ durch „der §§ 8, 8a, 8c und 9“
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§ 2 Abs. 7 Satz 3: Ersetzung von „Entscheidung“ durch „Durchführungsrechtsakte“ und Hinzufügen von „und Artikel 62 Absatz 2“
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2016-09-01 — Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2082
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||||
> Station: 2019-07-15 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1040
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§ 8: Neufassung des § 8 mit neuen Vorschriften über die Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege
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§ 8 Abs. 5: Neue Vorschriften zur organschaftlichen Haftung in integrierten Unternehmen
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§ 8: Neufassung des § 8 mit neuen Unterabsätzen 8a bis 8e
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# GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-EU-2016-2370-VOM-14 — 2019-07-15
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- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1040
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- **Inkrafttreten:** 2019-07-16
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/26#page=40
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Eisenbahnregulierungsgesetz, um die EU-Richtlinie zur Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste umzusetzen.
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## Betroffene Stellen
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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# Verlauf
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- **2019-07-15** · BGBl. 2019 I S. 1040 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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# Stellen dieser Station
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17
verkuendungen/2019/bgbl1-2019-26-6.md
Normal file
17
verkuendungen/2019/bgbl1-2019-26-6.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
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# BGBl. 2019 I S. 1040
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- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1040
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- **Verkündung:** 2019-07-15
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- **Inkrafttreten:** 2019-07-16
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- **Ausfertigung:** 2019-07-08
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/26#page=40
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-EU-2016-2370-VOM-14, AEG, EREGG, BEVVG
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## Kurz
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Das Gesetz ändert das Eisenbahnregulierungsgesetz, um die EU-Richtlinie zur Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste umzusetzen.
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Reference in New Issue
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