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LawGit Spiegel ff8567b6ee BGBl. 1960 I S. 478 · Änderung · Sechstes Strafrechtsänderungsgesetz
Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 478
Inkrafttreten: 1960-07-30
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1960-07-04

BGBl-Id: bgbl1-1960-33-2
1970-01-01 01:10:02 +00:00

1022 B

STGB — 1960-07-04

  • Titel: Sechstes Strafrechtsänderungsgesetz
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 478
  • Inkrafttreten: 1960-07-30
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/33#page=2
  • Kurz: Das Sechste Strafrechtsänderungsgesetz führt neue Strafnormen ein, um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Angriffe auf die Menschenwürde zu ahnden. Es ändert auch das Gerichtsverfassungsgesetz und das Versammlungsgesetz.

Betroffene Stellen

  • § 96a: Einführung eines neuen Paragraphen zur Bestrafung der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • § 130: Neufassung des Paragraphen zur Bestrafung von Angriffen auf die Menschenwürde
  • § 189 Abs. 3: Hinzufügung eines neuen Absatzes zur Bestrafung der Verunglimpfung von Opfern von Gewalt- und Willkürherrschaft

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.